Autor Thema: [RP] Mögliche Bewerbung zur Beförderung (Nach Einstellung im Beförderungsamt)  (Read 2047 times)

v0id

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Hallo liebe Kollegen,

die nächste Beförderungsrunde steht im Mai an und ich muss mich leider aktuell mit der Frage beschäftigen, ob ich mich zur Beförderung nach A11 bewerben darf oder nicht.

Unsere Verwaltung hat meine Bewerbung abgelehnt, mit der Begründung, dass ich die dreijährige Beförderungswartezeit (Wartezeit von 3 Jahren nach der BaL) noch nicht erreicht hätte.

Ich wurde am 01.10.2019 als BaP direkt im Beförderungsamt A10 eingestellt. Hierzu wurde ein fiktiver Werdegang anhand meiner vorherigen beruflichen Tätigkeiten bis zur möglichen Beförderung nach A10 bereichnet. Unter anderem wurden hier auch 3 Jahre als BaP und die o.g. 3 jährige Beförderungswartezeit berücksichtigt. Anschließend wurden mir die verbliebene Restzeit als Erfahrungsstufen angerechnet. Zudem wurde meine Zeit als BaP auf zwei Jahre verkürzt.

Am 01.10.2019 wurde ich als BaP direkt in A10 eingestellt.

Am 01.10.2021 wurde ich zum BaL ernannt.

Am 01.10.2022 war ich somit drei jahre in der A10 und ein Jahr aus der Probezeit.

Nun soll ich aber nochmal zwei Jahre warten (bis Mai 2025) bis ich mich bewerben darf, damit ich die o.g. Beförderungswartezeit erfülle.

Ich denke das Problem liegt in meiner Einstellung direkt im Beförderungsamt A10. Nach der fiktiven Berechnung habe ich diese drei Jahre ja schon abgeleistet. Zudem hat sich durch die Anrechnung dieser drei Jahre meine Erfahrungsstufe in der A10 verringert. Nun würden mir durch eine weitere Wartezeit von drei Jahren weitere Nachteile entstehen. Mir kommt es so vor, als hätte die Verwaltung mit dieser Konstellation noch überhaupt keine Erfahrung.

Hat irgend jemand Erfahrung damit?
Ist die Aussage der Verwaltung korrekt?










Opa

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§ 30 Abs. 1 LbVO: Dienstzeiten im Sinne dieser Verordnung rechnen von der Beendigung der Probezeit.

Frühestmöglicher Beförderungstermin wäre demnach der 01.10.2024.