Autor Thema: Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)  (Read 1280 times)

Murkelino90

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Ich bin aktuell als Planer (Architekt) bei einer hessischen Kommune angestellt. Der Vertrag wurde nach TzBfG befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen, steht im kommenden Haushalt allerdings dann als unbefristet drin. Der Haushalt ist noch nicht beschlossen.

Ich befinde mich aktuell in der Bewerbungsphase für Stellen in einer anderen Region Deutschlands.
Mir ist unklar, wie lang meine Kündigungfrist aktuell ist und ob ich mich nach Quartalen richten muss oder nicht?

Kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen?

Danke

Auszüge aus dem Vertrag:

"§1
Anstellung [als] Beschäftigter im allgemeinen Verwaltungsdienst gemäß &14 Absatz 1 Nr. 3 Teilzeits- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristet bis [Anm: genau 5 Jahre]. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .. . .. . .. ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. (...)"

§2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem besonderen Teil Verwaltung und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Traifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltende sonstige einschlägige Tarifverträge Anwendung..."

Einstufung war Anfangs in TVÖD 11 Stufe 1, Zugehörigkeit etwas über 2 Jahre.


Danke

McOldie

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #1 am: 03.01.2023 11:57 »
§ 30 Abs. 5 TVöD
"1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten  = vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr =  sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren  = drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren =  vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Murkelino90

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #2 am: 03.01.2023 12:20 »
Aber dann würde es ja logisch Sinn ergegeben solange zu warten, bis vorraussichtlich Anfang Februar ein permanter Vertrag ansteht? Da dann nur 6 Wochen Kündigungsfrist besteht? Richtig?
« Last Edit: 03.01.2023 12:31 von Murkelino90 »

McOldie

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #3 am: 03.01.2023 12:47 »
Dies ist abhängig von Ihrer Beschäftigungszeit. Die Fristen sind in § 34 geregelt
§ 34 TVöD

1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr = 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren = 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren = 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren = 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren = 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


Murkelino90

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #4 am: 03.01.2023 12:50 »
Wie gesagt, die Beschäftigungszeit hier beträgt 2 Jahre und 4 Monate. Daher macht es ja dann unlogischerweise Sinn eventuell zu warten um frühzeitiger gehen zu können?

RadWirdKommen

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #5 am: 04.01.2023 08:07 »
Sie arbeiten also an der maximalen Verärgerung ihreres Arbeitgebers? Erst die permanente Stelle besetzen und dann kündigen... Wie wäre ein umgekehrter Ansatz und sich mit dem Arbeitgeber gut zu stellen? Die bevorstehende Kündigung ansprechen und einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln?

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #6 am: 04.01.2023 08:20 »
Absolut korrekt!
Wer braucht Kündigungsfristen?

Murkelino90

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #7 am: 04.01.2023 10:13 »
@RadWirdKommen

Ich habe mehrfach um Unterstützung/Einarbeitung bzw. um Fortbildungen in gewissen Bereichen gebeten.
Fortbildungen werden mir in diesem Bereich verwehrt, eine Einarbeitung in die Bereiche wird es nicht geben, da ich in einer fachfremden Abteilung sitze.

Das mir nun eine unbefristete Stelle angeboten wird ist schön, ich sehe in der Abteilung aber aus den genannten Gründen keine Zukunft.
Außerdem zieht es mich aus privaten Gründen in eine andere Region Deutschlands, da ich aktuell eine Fernbeziehung mit 5 Stunden Fahrzeit lebe.

Ein Gespräch mit dem Betriebsrat gab es bereits, der hat empfohlen die Misstände nochmals anzusprechen.
Dies ändert aber meiner Meinung nach an den oben gennanten Punkten nichts zum besseren. . .

Hier sind diverse Probleme seit Jahrzehnten im Argen, die sich meiner Meinung nach nicht so schnell ändern lassen. In meiner etwas über 2 jährigen Zugehörigkeit gab es selbst in fachverwandten Abteilungen bereits 4 Kündigungen von Ingenieuren*innen nach kurzer Zeit. Ich vermute, aus ähnlichen Gründen - weil die Zusammenarbeit schwierig ist...

RadWirdKommen

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #8 am: 04.01.2023 10:18 »
Ich lese sehr gute Gründe vernüftigt mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen. Persönliche Gründe wie Fernbeziehung und örtlicher Neuanfang sind doch genau was man braucht. Warum wollen alle immer verbrannte Erde hinterlassen?

Murkelino90

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Antw:Kündigungsfrist bei befristetem Vertrag (nach TzBfG)
« Antwort #9 am: 04.01.2023 10:25 »
@RadWirdKommen

Ich hätte nichts gegen einen Aufhebungsvertrag. Ich gehe aber nicht davon aus, dass mein Chef dem zustimmen wird. Nach Ihrer eigenen Aussage war ich der einzige Bewerber auf die Stelle.

Wenn ich eine neue Stelle habe, werde ich natürlich das Gespräch suchen.