Autor Thema: [BY] Antrag Familienzuschlag Aufnahme pflegebedürftiger Person  (Read 1691 times)

Bavarian83

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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Bayern wird ja die Aufnahme einer pflegebedürftigen Person besoldungsrechtlich seit diesem Jahr wie ein zusätzliches Kind betrachtet.

Ist das Formular F-Erklärung dafür das Richtige? Der Inhalt macht Sinn, geht um den Familienzuschlag ab Pflegeklasse 2. Mich irritiert nur dass es diese Formulare schon einige Jahre gibt und ich dachte, dass es sich hier um eine neue Regelung handelt.

https://www.lff.bayern.de/download/formularcenter/besoldung/f-erklaerung-01-2019.pdf

Die Erklärung dazu:
https://www.lff.bayern.de/download/formularcenter/besoldung/merkbl-f-erklaerung01-2019.pdf

Ist das jetzt schon der entsprechende Antrag oder habe ich was Falsches herausgesucht?

Danke schonmal für eure Antworten!
« Last Edit: 05.01.2023 01:00 von Admin2 »

Muenchner82

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Auf Deiner Bezügemitteilung steht rechts oben die Telefonnummer Deines Sachbearbeiters beim LfF. Da mal anrufen und nachfragen welches Formular zu verwenden ist...

Bavarian83

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Die naheliegendste Antwort ist oft die beste und im Nachhinein offensichtlichste.

Bavarian83

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Gab es in der Zwischenzeit jemanden der dasselbe Problem hat?

Habe bei der Bezügestelle angerufen und das Problem geschildert. Das Gespräch war aber etwas bizarr.

"Sind sie verheiratet?"

"Äh...ja?"

'Aha...ihre Frage kann ich leider nicht beantworten."

Muss ich mir merken, wenn mich jemand anruft gleich mit einer Nonsens-Frage das Eis brechen.

Fülle jetzt einfach mal das Formular aus dass ich im Formularcenter gefunden habe und sehe was passiert, berichte dann über die Antwort die ich erhalten habe.

Hayzenbairg

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Ich kann leider nicht weiterhelfen, sorry. Weiß jemand, ob dies auch ggf. für andere Bundesländer gilt oder in absehbarer Zeit gelten wird? Ich konnte dazu leider nichts finden.

Ozymandias

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Ich kann leider nicht weiterhelfen, sorry. Weiß jemand, ob dies auch ggf. für andere Bundesländer gilt oder in absehbarer Zeit gelten wird? Ich konnte dazu leider nichts finden.

Nein, ist ein Sonderweg, den bislang kein anderes Bundesland auch nur vorgeschlagen hat.

Tyrion

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Bei dem Familienzuschlag wegen Aufnahme einer pflegebedürftigen Person handelt es sich offenbar um den Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 gem. Art. 36 Abs. 2 Satz 1 BayBesG. Wenn die Stufe 1 aber bereits aufgrund des Verheiratetenstatus nach Art. 36 Abs. 1 Nr. 1 BayBesG zusteht, wird sie aufgrund der Aufnahme eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht noch ein zweites mal gewährt werden. Die Stufe 1 steht nur einmal zu. Insofern hat die erfolgte Nachfrage des Sachbearbeiters der Bezügestelle nach dem Familienstand durchaus seine Berechtigung gehabt.

Bavarian83

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Worin würde dann aber der Sinn der Regelung bestehen? Nur unverheiratete Beamte bekommen Geld für die Aufnahme pflegebedürftiger Personen, verheiratete nicht? Kann mir nicht vorstellen, dass das so der Sinn ist.

Die Umsetzung ist doch auch eher so zu sehen, dass die pflegebedürftige Person als zusätzliches Kind gezählt wird?

Wie gesagt, Antrag ist draußen, irgendeine Antwort wird es schon geben.

newT

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@Bavarian83
Kann es sein, dass sich ihr Eingangspost eigentlich auf das aktuelle Gesetzesvorhaben der Staatsregierung bezieht?
Das Ganze ist meiner Kenntnis nach aktuell noch im Landtag und wird bei Umsetzung wohl auch rückwirkend zum 01.01.23 kommen.
https://www.bbb-bayern.de/finanzielle-verbesserungen-fuer-viele-familien-und-pflegende-angehoerige/

Die aktuell gültige Regelung dürfte sein, wie von Tyrion beschrieben

Bavarian83

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@newT
Daran wird es liegen - ich dachte es ist alles schon durch! Da war ich wohl etwas zu voreilig gewesen.