Worin würde dann aber der Sinn der Regelung bestehen? Nur unverheiratete Beamte bekommen Geld für die Aufnahme pflegebedürftiger Personen, verheiratete nicht? Kann mir nicht vorstellen, dass das so der Sinn ist.
Die Umsetzung ist doch auch eher so zu sehen, dass die pflegebedürftige Person als zusätzliches Kind gezählt wird?
Wie gesagt, Antrag ist draußen, irgendeine Antwort wird es schon geben.