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[BY] Antrag Familienzuschlag Aufnahme pflegebedürftiger Person
Ozymandias:
--- Zitat von: Hayzenbairg am 31.01.2023 22:45 ---Ich kann leider nicht weiterhelfen, sorry. Weiß jemand, ob dies auch ggf. für andere Bundesländer gilt oder in absehbarer Zeit gelten wird? Ich konnte dazu leider nichts finden.
--- End quote ---
Nein, ist ein Sonderweg, den bislang kein anderes Bundesland auch nur vorgeschlagen hat.
Tyrion:
Bei dem Familienzuschlag wegen Aufnahme einer pflegebedürftigen Person handelt es sich offenbar um den Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 gem. Art. 36 Abs. 2 Satz 1 BayBesG. Wenn die Stufe 1 aber bereits aufgrund des Verheiratetenstatus nach Art. 36 Abs. 1 Nr. 1 BayBesG zusteht, wird sie aufgrund der Aufnahme eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht noch ein zweites mal gewährt werden. Die Stufe 1 steht nur einmal zu. Insofern hat die erfolgte Nachfrage des Sachbearbeiters der Bezügestelle nach dem Familienstand durchaus seine Berechtigung gehabt.
Bavarian83:
Worin würde dann aber der Sinn der Regelung bestehen? Nur unverheiratete Beamte bekommen Geld für die Aufnahme pflegebedürftiger Personen, verheiratete nicht? Kann mir nicht vorstellen, dass das so der Sinn ist.
Die Umsetzung ist doch auch eher so zu sehen, dass die pflegebedürftige Person als zusätzliches Kind gezählt wird?
Wie gesagt, Antrag ist draußen, irgendeine Antwort wird es schon geben.
newT:
@Bavarian83
Kann es sein, dass sich ihr Eingangspost eigentlich auf das aktuelle Gesetzesvorhaben der Staatsregierung bezieht?
Das Ganze ist meiner Kenntnis nach aktuell noch im Landtag und wird bei Umsetzung wohl auch rückwirkend zum 01.01.23 kommen.
https://www.bbb-bayern.de/finanzielle-verbesserungen-fuer-viele-familien-und-pflegende-angehoerige/
Die aktuell gültige Regelung dürfte sein, wie von Tyrion beschrieben
Bavarian83:
@newT
Daran wird es liegen - ich dachte es ist alles schon durch! Da war ich wohl etwas zu voreilig gewesen.
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