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Tarifverhandlungsthreads die Dritte - Anmerkung
WasDennNun:
--- Zitat von: Tagelöhner am 04.01.2023 09:29 ---Dabei handelt es sich auch um eines der künftigen Jahrhundertprobleme, wer das nicht versteht lebt schlicht hinter dem Mond in seiner rosaroten Traumwelt.
--- End quote ---
Du meinst wohl, dass es sich um ein jahrhundertaltes Problem handelt, wer das nicht versteht ...
und wer nicht arbeiten will, der soll nicht in der sozialen Hängematte leben, sondern auf dem sozialen Nagelbrett schlafen.
FGL:
Ich schließe mich den Vorrednern an und ergänze:
--- Zitat von: TDH am 04.01.2023 09:04 ---3. Das Thema Bürgergeld ist doch sehr einfach zu klären: Das Bundesverfassungsgericht hat vor ein paar Jahren den Hartz IV Satz als unzulässig eingestuft, er sei zu gering.
--- End quote ---
Welche Entscheidung soll das gewesen sein? Mir ist hinsichtlich "Hartz IV" dazu keine bekannt. Die einzige "bahnbrechende" Entscheidung in diesem Bereich ist die vom 09.02.2010, aber bereits damals hat das BVerfG nicht feststellen können, dass die Leistungen "evident unzureichend" wären. Es hat lediglich die Methode bemängelt, mit der die Höhe der Regelbedarfe ermittelt worden sind. Als "evident unzureichend" hat das BVerfG lediglich einmal die Asylbewerberleistungen bezeichnet, aber da haben ja nichts mit "Hartz IV" zu tun bzw. sind noch nicht einmal Sozialleistungen.
Insofern hat das "Bürgergeld" nichts damit zu tun, dass die Höhe "Hartz IV" unzureichend gewesen wäre. Das "Bürgergeld" ist Klientelpolitik.
Bastel:
--- Zitat von: TDH am 04.01.2023 09:04 ---Ich ... Mordio.
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Es heist Entgeltgruppen.
Kaiser80:
Zu 1.: Im mindestens gleichem Maße wie du eine gewisse Arroganz wahrnimmst, vermag ich eine zunehmende Dünnhäutigkeit zu erkennen. Ja, der ein oder andere User (da schließ ich mich nicht aus) schießt vllt. mal übers Ziel hinaus. Es kommt ja aber nicht wirklich selten vor, dass sich TE/User angepisst fühlen nur weil bspw. tarifrechtlich korrekt Antworten nicht in ihr Meinungsbild passen. Selbiges gilt für Bürger. Die brauchen sich stellenweise nicht wundern, wenn die Mitarbeiter des öD ständig über sie schimpfen.
Zu 2.: Bitte? Aus irgendwelchen Moralvorstellungen heraus soll man jetzt den "Staat" nicht mehr kritisieren, weil er seine Finanzmittel stellenweise katastrophal einsetzt, seit Jahren, schon vor 2015 eine völlig kurzsichtige Einwanderungspolitik betreibt oder mit besch... Steuerpolitik und Sozialgesetzgebung den Wert von Arbeit entwertet? Und das betrifft nun mal u.a."Neubürger, Ausländer, Migranten, Flüchtlinge und Arbeitslose"
Recht gebe ich dir, nicht bei diesen die "Schuld" zu suchen und dass man da nicht auf rassistische, diskriminierende oder populistische Züge aufspringen sollte. Aber es bewahrheiten sich leider so primitive Sprichwörter: "Gelegenheit macht Diebe" oder "geliefert wie bestellt".
Zu 3.: Aha. Dann sind bestimmt alle Steuerzahler, Beamte bzw. Bürger im allgemeinen sehr froh, dass die Bundesregierungen in der Vergangenheit so "emsig "vom Bundesverfassungsgericht gekippte Gesetze und Entscheidungen geändert bzw. umgesetzt hat. Das seinerzeit heftig kritisierte Sanktionsmoratorium war bspw gar nicht Gegenstand der von dir angesprochenen Entscheidung!
Zu 4.: Teilweise Zustimmung. Viele Kommunen haben aber schlicht keinen Handlungsspielraum.
Davon ab, wenn du mir als Vorgesetztem bei weniger als 5 % Tarifabschluss die Kündigung in Aussicht gestellt hättest, wenn nicht gleichzeitig Stufe oder EG steigen, hätte ich dich unabhängig vom Tarifabschluss schnell zur Eigenkündigung motiviert. Ne Stufe mehr bzw. Laufzeitverkürzung gibt's halt i.d.R. nur im Rahmen des §17 (2) und ne EG bei entsprechender Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Aber nicht weil weniger als 5% Tarifabschluss. Was sind das für Argumente????
Zu 5.: Siehe teilweise meine Ausführungen zu 2. Es ist bei den meisten lediglich jammern auf hohem Niveau.
, >hierzu große Zustimmung
MitleserBW:
--- Zitat von: Tagelöhner am 04.01.2023 09:29 ---
--- Zitat von: TDH am 04.01.2023 09:04 ---
Wer Entgeltgruppe mit "d" schreibt ist eigentlich sowieso nur noch schwer Ernst zu nehmen.
Ansonsten wünsche ich einen guten Start in diesem Forum.
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Man hätte auch können einfach darauf hinweisen, anstatt jemandem, der einen Schreibfehler macht, so gravierend er auch sein mag, hinterherzusagen, dass er nur noch schwer Ernst zu nehmen ist. Oder bist du ggf. auch nur noch schwer ernst (schreibt man doch klein oder?) zu nehmen wenn ich in deinen Beiträgen einen groben Schreibfehler finde? ;D
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