Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Antrag Lebenshaltungskosten TV-H

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günni20:
Ich habe gelesen dass es die Möglichkeit gibt einen Antrag auf eine Zulage gem. § 16 Abs. 5 TV-H zum Ausgleich höherer Lebens-haltungskosten (Geltendmachung von Bezügen gem. § 37 TV-H) zu stellen. Hat jemand hiermit Erfahrung ?

VG

WasDennNun:
Ich habe gute Erfahrung mit 16.5 TV-L
Aber nur zur Bindung und Personalgewinnung.
Lebenshaltungskosten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis als Begründung kannst du knicken.
Kenne nur einen Fall (Umzug nach Mü), da wurde das in Kombi mit Personalgewinnung als Begründung erwähnt.

Sofern PR Mitbestimmung bei euch gilt, dürften die das ablehnen, sofern nicht alle es bekommen.

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