Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da

(1/7) > >>

browny:
Hallo zusammen,

ich bin im Mai 2021 mit einer Vermutungsbewertung E8 / 3 eingestellt worden. Ausbildung und Berufserfahrung waren vorhanden deswegen Stufe 3.
Mir wurde schon bei der Unterzeichnung des AV mitgeteilt das die Bewertung der Stelle noch aussteht und ich aufgefordert werden würde eine BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises) zu erstellen.
Dies wurde dann gut ein Jahr später durch einen juristischen Referendar, der dafür extra eingestellt wurde erledigt.

Ergebnis, ich hätte mit einer 9 B eingestellt werden müssen.

Ende 2022 sind dann Personalrat und Personalservice in die Gänge gekommen und haben uns IT-lern, die es betrifft, mitgeteilt das wir alle ganz toll sind und Rückwirkend zum 01.01.2021 in die neuen Stellen Eingruppiert werden und natürlich auch die ganzen Nachzahlungen bekommen werden.

Jetzt habe ich auch endlich das ersehnte Schriftstück in der Hand und war kurz davor dem Personalservice mal so richtig die Meinung zu Geigen.

Viel bla bla bla....Die Stelle wird Rückwirkend zum 01.01.2021 mit einer 9B bewertet
Rückwirkend werde ich zum Einstellungszeitpunkt, Mai 2021, in die 9B / 2 verfrachtet und erhalte um die 60 € Garantiebetrag und würde im Mai 2023 in die 9B / 3 kommen.
Nachzahlungen erhalte ich ab September 2021.

Vielen Dank für Ihre bisherige Arbeit.

Das kann ich nicht nachvollziehen und fühle mich hier mehr als verscheißert.

Für mich ist völlig unklar warum ich Rückwirkend in die 9B / 2 kommen soll, das es versäumt wurde, keiner Bock hatte oder was auch immer die Stellen zum 01.01.2021 zu Bewerten ist ja erstmal nicht mein Problem und auch dem Personalservice bekannt gewesen das es evtl. eine höhere Bewertung geben könnte.


Ich habe ja keine Ahnung aber ich gehe davon aus das ich aufgrund einschlägiger Berufserfahrung und des Berufsabschlusses die 9B / 3 Rückwirkend erhalten müsste und das auch meine derzeitig angesammelte Zeit für den nächsten Stufenaufstieg unberührt bleibt. Würde die Stelle neu besetzt werden würde ich ja auch Minimum Stufe 3 erhalten....

Ich bin mir noch nicht ganz im klaren wie ich damit umgehen soll und bitte euch um eure fundierte Meinung dazu.

Vielen Dank für eure Meinung

Isie:
Wenn die von dir ab der Einstellung auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der EG 9b erfüllt, bist du ab der Einstellung in die EG 9b eingruppiert. Ob dein Arbeitgeber das erkannt hat, ist völlig irrelevant.
Auf welcher Grundlage hast du die Stufe 3 bekommen? Einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten?

browny:
Hallo Isie,

einschlägige Berufserfahrung.

WasDennNun:
Pfuscher hoch 20.
Fordere das Entgelt der Stufe 3, denn es steht dir zu.

Es kann keinen Grund geben, dir plötzlich die Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung rückwirkend abzusprechen.

Also bist du seinerzeit eben mit Stufe 3 eingestellt worden.

Auf welcher Basis soll es da irgendeinen Garantiebetrag geben?

man wie verblödet doch da die Personaler rumhampeln

Wie begründen die tariflich diese Stufe 2 und diesen Garantiebetrag diese Hohlbirnen.

Das kann ich auch  nicht nachvollziehen und lasse dich nicht mehr  verscheißern!

browny:
Hallo WasDennNun,

es wird vom Personalservice behandelt wie eine Höhergruppierung, ich hab den Wisch auf Arbeit ich glaube da steht was von §17 TV-L, kann das morgen aber gerne noch nachreichen, mit welchen Paragraphen die da um sich geworfen haben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version