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IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da

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WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 05.01.2023 22:41 ---Wenn die Korrektur der Entgeltgruppe bzw. die Höhergruppierung auf Antrag zu Überzahlungen geführt hat, gilt für die Rückforderung ebenfalls die Ausschlussfrist. Der Antrag auf Höhergruppierung nach der neuen EGO ist weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber fristwahrend. Die Ausschlussfrist fängt mit der Antragstellung an zu laufen.

--- End quote ---
Ein Antrag auf HG nach der neuen EGO war in diesem Fall nicht möglich. Es wurde doch 2021 eingestellt.
Und die anderen sind bei unveränderten Tätigkeit noch nach der alten EGO eingruppiert, wenn sie den Antrag nicht in gestellt haben.
Aber das muss man ja den Deppen von Personal und die unwissenden Kollegen nicht auf die Nase binden.

WasDennNun:

--- Zitat von: browny am 05.01.2023 22:31 ---Hallo wasdennnun,

Erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen!

Ich verstehe Dich so, das ich eine „nette“ Antwort, mit den von dir und isie aufgeführten Argumentationen an den Adressaten des Schreiben zurück schicke. Ich vermute das ich dass nicht als Widerspruch sondern als Forderung formulieren sollte?
Sollte ich eine Frist setzen?
Ich gehe davon aus das ich auch ab 01.05.2021 auf die Nachzahlung bestehen kann aufgrund des Antrags nach §37?
Oh Man, fragen über Fragen, tut mir echt leid aber das ist auch ein Mist.

Völlig vergessen, ich hab noch eine Vertragsänderung erhalten, in dieser steht das ich ab 01.05.2021 die 9B erhalte, soll ich bitte unterschreiben und an den Personalservice zurückschicken. Zur Stufe steht nichts dabei, war in meinem Arbeitsvertrag aber auch nicht enthalten, die wurde mir mündlich mitgeteilt.Sieht genauso aus wie die erste Seite von meinem Arbeitsvertrag. Soll ich das wirklich unterschreiben oder erst abwarten was auf mein Schreiben passiert?

Ich würde Dir morgen gerne noch ein PM zukommen lassen, ist das ok @wasdennnun ?


Na ja, einen Antrag hat keiner gestellt. Das wurde quasi durch die Amtsleitung und unserem Personalstab in Absprache mit dem Personalservice initiiert, da die Neubewertungen zum 01.01.2021 nicht erfolgt sind. Also ist man auf die Idee mit dem juristischen Referendar gekommen.
Und jetzt wurden alle beglückt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Bei einigen wurden im Dezember schon die Nachzahlungen gezahlt und wenn ich höre das für 2022 jeden Monat Minusbeträge abgezogen wurden, wird mir Angst und Bange. Deswegen auch die etwas schlechte Laune bei den Kollegen.

--- End quote ---
Ja, kannst du gerne per PM schicken.
Du hast ab Geltendmachung deiner Forderung 6 Monate rückwirkend einen Anspruch nach 37.
Also nicht ab 1.5.
Frist würde ich bis Monatsende setzen. In Zahlungverzug sind sie schon seit dem 1.5.2021 😱 weildu ja nach der neuen EGO eingestellt und von Anfang an hättest bezahlt werden müssen!

Wenn du lustig bist, forderst du die Verzugszinsen auch noch.

Deine Forderung ist die Zahlung deines dir zustehenden Entgelts der EG9b seit Einstellung und da einschlägige BE vorlag der Stufe 3 seit Einstellung.
Eine Vertragsänderung ist weder notwendig noch würde ich da irgendwas unterschreiben.

Und die, die nicht beglückt werden wollten nach der neuen EGO eingruppiert zu werden, die sollten sich halt auch dagegen wehren.

browny:
Guten Morgen Isis und WasDennNun,

vielen Dank für eure Rückmeldungen und Ausführungen. Gibt mir das Gefühl das ich mit der eigenen Einschätzung ja nicht völlig falsch gelegen habe.

Ich in aber noch leicht verwirrt wegen der Nachzahlungen. der Antrag nach §37 wurde Ende März 2022 als eingegangen vom Personalservice bestätigt, kann ich jetzt auf Nachzahlung ab 01.05.2021 pochen oder nicht?

@WasDennNun
ich hab Dir mal eine PM geschickt

Vielen Dank für eure Hilfe

WasDennNun:

--- Zitat von: browny am 06.01.2023 07:17 ---Guten Morgen Isis und WasDennNun,

vielen Dank für eure Rückmeldungen und Ausführungen. Gibt mir das Gefühl das ich mit der eigenen Einschätzung ja nicht völlig falsch gelegen habe.

Ich in aber noch leicht verwirrt wegen der Nachzahlungen. der Antrag nach §37 wurde Ende März 2022 als eingegangen vom Personalservice bestätigt, kann ich jetzt auf Nachzahlung ab 01.05.2021 pochen oder nicht?

--- End quote ---
Wann wurde es denn denen eingereicht.

Nur wenn du sie im November dort eingereicht hast.
Eingang minus 6 Monate steht einem zu.

Isie:
Fordern kannst du das Entgelt rückwirkend ab 01.05.21, aber einen Rechtsanspruch hast du erst ab Wahrung der Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist wird dadurch gewahrt, dass du schriftlich deinen genau bezeichneten oder bezifferten Entgeltanspruch geltend machst. Die Geltendmachung wirkt 6 Monate rückwirkend. Dein Arbeitgeber hat möglicherweise dein erstes Schreiben als Geltendmachung in diesem Sinne gewertet. Ich würde aber an deiner Stelle trotzdem noch mal den Anspruch geltend machen, damit die Geltendmachung den Anforderungen entspricht. Es kann ja sein, dass letztlich ein Arbeitsgericht entscheidet.
Auf die Ausschlussfrist bezüglich einer Überzahlung habe ich hingewiesen, weil ich dich so verstanden habe, dass bei deinen Kollegen Überzahlungen entstanden sind. Ob sie nun aufgrund eines fristgerechten Antrages höhergruppiert wurden oder aufgrund eines Irrtums des Arbeitgebers, müsste ggf. vom Arbeitsgericht festgestellt werden. Aber auch ohne diese Klärung können sie sich gegen die Rückforderung einer Überzahlung wehren, soweit diese verfristet ist.

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