Autor Thema: IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da  (Read 5662 times)

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #15 am: 06.01.2023 11:53 »
Ah ok, Antrag § 37 hatte ich erst im März 2022 gestellt.
Somit greift dann ab September 2021 die Nachzahlung. Hätte ich das früher gewusst hätte ich natürlich gleich nach Vertragsunterschrift meine Ansprüche geltend gemacht, das wurde mir natürlich nicht vom Personalservice mitgeteilt das ich das machen sollte....ein Schelm ist der, der böses dabei denkt...

Vielen Dank euch beiden

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #16 am: 10.01.2023 08:44 »
Hallo WasDennNun und Isie,

Vielen Dank für eure Meinungen und Ausführungen.

Wie vorgeschlagen habe ich dem Personalservice ein "Forderungsschreiben" mit meiner und eurer Sicht der Dinge zukommen lassen.

Heute erreicht mich bereits die Nachricht, das nach erneuter Prüfung zum 01.05.2021 die EG 9b/3 greift und die derzeit erreichte Stufenlaufzeit erhalten bleibt, d.h. mein nächster Stufenaufstieg ist dann am 01.05.2024. Neuberechnung und Nachzahlungen erfolgen mit dem Januarentgelt.

Vielen vielen  Dank für eure Meinungen und Ausführungen.

Isie

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #17 am: 10.01.2023 09:22 »
Das freut mich für dich. Danke, dass du uns das Ergebnis mitgeteilt hast. Ich bin ja gespannt, wie bzw. ab wann die Nachzahlung berechnet wird.

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #18 am: 10.01.2023 09:32 »
Hallo Isie,

da bin ich auch gespannt. Ich lass mich mal überraschen und gebe dazu nochmal eine Rückmeldung.

GofX

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #19 am: 10.01.2023 10:15 »
Heute erreicht mich bereits die Nachricht, das nach erneuter Prüfung zum 01.05.2021 die EG 9b/3 greift [...]

Wenn der AG eineinhalb Jahre für die Prüfung der Eingruppierung benötigt, gilt dann die Ausschlußfrist nach § 37?

Nach meinem Verständnis beginnen die sechs Monate erst jetzt mit der Benachrichtigung über die fehlerhafte Eingruppierung.

Isie

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #20 am: 10.01.2023 10:24 »
Nein, die Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der Bezüge zu laufen. Fehler des Arbeitgebers bewirken nicht, das die  Ausschlussfrist nicht läuft. Es gibt in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass die Berufung auf die Ausschlussfrist missbräuchlich ist. Der Maßstab dafür ist aber sehr hoch.

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #21 am: 27.01.2023 16:05 »
Hallo,
noch mal eine kurze Rückmeldung dazu.

Nachzahlungen erhalte ich, wie bereits vermutet und genannt, erst ab September 2021.
Da ich meine Ansprüche erst im März 2022 geltend gemacht habe.
Da die Personalabteilung keiner Informationspflicht nachkommen muss, schaut der neue Kollege doof aus der Wäsche und ein Haufen Geld ist weg.
Ich könnte nicht so Arbeiten und hab mir dazu eine sehr klare Meinung von unserem Personalservice gebildet.

Die machen einen auf unschuldig und verweisen auf den T-VL und die EGO, wäre ja geil gewesen wenn Sie das schon bei der Einstellung gemacht hätten.

Tja, doof gelaufen aber noch Glück im Unglück gehabt das mich überhaupt ein Kollege gefragt hat ob ich einen Antrag nach §37 gestellt habe. Bei einem anderen Kollegen reden wir von 4 verlorenen Jahren, der ist richtig bedient.

Fazit: Die Personaler haben nicht ganz unverschuldet so einen schlechten Ruf, sicherlich auch nicht überall!
Aber wer neue Kollegen so gegen die Wand laufen läßt, muss sich auch nicht wundern wenn die dann Sauer sind und sich evtl. nach was anderen umsehen und das Amt ganz schnell wieder verlassen.

Dank meiner überdurchschnittlichen fortwährenden sehr guten Leistungen werde ich von der Chefetage mit einem vorzeitigen Stufenaufstieg gesegnet werden und das kommt unseren sparsamen Personalern teurer zu stehen, als das was sie eingesparrt haben.

Wie man in den Wald ruft.......

Von daher, nochmals recht herzlichen Dank für eure Unterstützung!

Isie

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #22 am: 27.01.2023 16:52 »
Das war zu erwarten. Eine kleine Kompensation gibt es durch den verkürzten Stufenaufstieg, den du möglicherweise gar nicht ausgehandelt hättest, wenn alles richtig gelaufen wäre. Danke, dass du uns informiert hast, wie es ausgegangen ist.

FearOfTheDuck

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #23 am: 27.01.2023 19:32 »


Die machen einen auf unschuldig und verweisen auf den T-VL und die EGO, wäre ja geil gewesen wenn Sie das schon bei der Einstellung gemacht hätten.

Hallo browny,

zuerst einmal Glückwunsch, dass es mit der Stufe 3 und der dir zustehenden Nachzahlung geklappt hat.

Zu dem, was du oben sagst: Ich gehe davon aus, der Tarifvertrag steht in deinem Arbeitsvertrag? Dann hast du doch den nötigen Hinweis schon gehabt und hättest dich entsprechend kundig machen können. Dann hättest du um deine Rechte und die entsprechende Frist gewusst. Von der Personalabteilung hier eine Einführung/Erläuterung zum TV zu erwarten, ist etwas sehr viel verlangt.
Aber ich glaube, du hast hier den (überschaubaren) Schaden gehabt und wirst daraus klug. ;)

browny

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #24 am: 28.01.2023 00:36 »
@ Isie
Richtig, verkürzte Stufenlaufzeit hätte ich gar nicht in betracht gezogen.

@FearOfTheDuck
Nun ja, in anbetracht der Tatsache das man mich auf die Vermutungsbewertung hingewiessen hat, hätte man mich als Neueinsteiger in den öD auch darauf hinweisen können das ich mit Einstellung mal lieber meine Ansprüche geltend machen sollte, der Hinweis dauert ca. 2min.
Das man den T-VL Erläutert verlangt keiner.
Aber in der Stunde wo ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und noch gefühlt 30 andere Dokumente, war genug Zeit darauf hinzuweisen und sogar das existierende Formular dafür gleich mit auf den Tisch zum Unterschreiben zu legen. Das ist aber m.M. nach nicht gewünscht und schon gar nicht gewollt.

SVAbackagain

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #25 am: 28.01.2023 08:14 »
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Es liegt an diesen selbst, ihre jeweiligen Rechte zu kennen und Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung zu treffen.

FearOfTheDuck

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #26 am: 28.01.2023 10:55 »
Ganz genau!
Und hier und da ist es womöglich nicht im Interesse des AG, dass der AN seine Rechte kennt. Bei dir hat er sich einige Monate Nachzahlung gespart. Inwieweit das einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis förderlich ist (sofern solches gewünscht ist) sei dahingestellt.

WasDennNun

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #27 am: 28.01.2023 11:29 »
Bei uns haben wir die Problematik der beiderseitigen Unwissenden Vertragspartner gelöst, in dem während des VG die TV Themen an und wenn gewünscht durchgesprochen werden.
Die AN bekommen auf den Weg mitgegeben, was sie bekommen können, wenn sie die richtigen Forderungen stellen und die AG Seite wird darüber aufgeklärt, was er geben kann, wenn etwas gefordert wird.

Seit dem haben wir keine neuen MA mehr, die aufgrund ihrer selbstverschuldeten Unwissenheit sich verarscht fühlen und sich einen anderen AG suchen und keine Führungseben mehr, die sich verarscht fühlen, weil die Personaler ihnen bull shit darüber erzählen was geht und was nicht geht und ihnen die Mitarbeiter wieder weglaufen.




SVAbackagain

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #28 am: 28.01.2023 11:48 »
Welche Problematik? Und wer ist „wir“?

mrfox

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Antw:IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
« Antwort #29 am: 29.01.2023 00:05 »
Welche Problematik? Und wer ist „wir“?

Dafür gibt es zahlreiche Beispiele, was problematisch sein könnte:
- Höhergruppierung die AN zwischen Stufen 4/5 ggf. mittel- bis langfristig schlechter stellt
- ungenügende Berücksichtigung von Erfahrungen bei Einstellung
- Intransparenz bei Übertragung von Tätigkeiten und der Wertigkeit nach Haushalt
- Gebrauch von den tarifrechtlichen Werkzeugen zur Personalgewinnung

Ein AN der sich nach der Einarbeitung verarscht fühlt, ist ein unnötiges Problem. Behörden die diese Notwendigkeit zur vernünftigen und fairen Aufklärung nicht sehen, schwärmen so weit in der Vergangenheit, dass eine massive Sanierung ebenfalls lange überfällig ist.