Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
browny:
Ah ok, Antrag § 37 hatte ich erst im März 2022 gestellt.
Somit greift dann ab September 2021 die Nachzahlung. Hätte ich das früher gewusst hätte ich natürlich gleich nach Vertragsunterschrift meine Ansprüche geltend gemacht, das wurde mir natürlich nicht vom Personalservice mitgeteilt das ich das machen sollte....ein Schelm ist der, der böses dabei denkt...
Vielen Dank euch beiden
browny:
Hallo WasDennNun und Isie,
Vielen Dank für eure Meinungen und Ausführungen.
Wie vorgeschlagen habe ich dem Personalservice ein "Forderungsschreiben" mit meiner und eurer Sicht der Dinge zukommen lassen.
Heute erreicht mich bereits die Nachricht, das nach erneuter Prüfung zum 01.05.2021 die EG 9b/3 greift und die derzeit erreichte Stufenlaufzeit erhalten bleibt, d.h. mein nächster Stufenaufstieg ist dann am 01.05.2024. Neuberechnung und Nachzahlungen erfolgen mit dem Januarentgelt.
Vielen vielen Dank für eure Meinungen und Ausführungen.
Isie:
Das freut mich für dich. Danke, dass du uns das Ergebnis mitgeteilt hast. Ich bin ja gespannt, wie bzw. ab wann die Nachzahlung berechnet wird.
browny:
Hallo Isie,
da bin ich auch gespannt. Ich lass mich mal überraschen und gebe dazu nochmal eine Rückmeldung.
GofX:
--- Zitat von: browny am 10.01.2023 08:44 ---Heute erreicht mich bereits die Nachricht, das nach erneuter Prüfung zum 01.05.2021 die EG 9b/3 greift [...]
--- End quote ---
Wenn der AG eineinhalb Jahre für die Prüfung der Eingruppierung benötigt, gilt dann die Ausschlußfrist nach § 37?
Nach meinem Verständnis beginnen die sechs Monate erst jetzt mit der Benachrichtigung über die fehlerhafte Eingruppierung.
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