Autor Thema: [HB] Als Beamter in Teilzeit gehen + Teilzeitstelle in freier Wirtschaft  (Read 3181 times)

Nordlicht97

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Und noch einer, es entlarvt sich scheinbar einer nach dem anderen.

Ihr habt alle ganz offensichtlich nicht den Sinn mit allen Rechten und Pflichten hinter dem Beamtenverhältnis verstanden und verinnerlicht, sondern ihr habt den Weg rein aus Gründen der persönlichen Bevorteilung (monetär + Privilegen) eingeschlagen.


So wie der Dienstherr seine Rechte und insbesondere seine Pflichten vollumfänglich verstanden hat?
Oder verstößt der Dienstherr (bzw. vielmehr die Dienstherren) nicht gerade flächendeckend in der Republik gegen die Verfassung und sträubt sich mit aller Macht dagegen, sich mal endlich an das Gesetz zu halten?

Prüfermd

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Um mal auf die Frage einzugehen, die wöchentliche Arbeitszeit außerhalb des dienstverhältnisses, richtet sich nach der persönlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Amt. 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit, kann ein Beamter in Bremen noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen ( also 4 Stunden wöchentlich, wenn du 20 Stunden im Amt arbeiten möchtest).

Saggse

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So wie der Dienstherr seine Rechte und insbesondere seine Pflichten vollumfänglich verstanden hat?
Oder verstößt der Dienstherr (bzw. vielmehr die Dienstherren) nicht gerade flächendeckend in der Republik gegen die Verfassung und sträubt sich mit aller Macht dagegen, sich mal endlich an das Gesetz zu halten?
Rechtswidriges Verhalten des Dienstherrn ist keine Rechtfertigung für eigenes rechtswidriges Verhalten. Dafür gibt es den Rechtsweg, und jedem Beamten steht es frei, diesen zu beschreiten.

Wenn mir mein Nachbar ständig die Einfahrt zuparkt, darf ich sein Auto auch nicht einfach zu Klump hauen.