Um mal auf die Frage einzugehen, die wöchentliche Arbeitszeit außerhalb des dienstverhältnisses, richtet sich nach der persönlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Amt. 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit, kann ein Beamter in Bremen noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen ( also 4 Stunden wöchentlich, wenn du 20 Stunden im Amt arbeiten möchtest).