Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.