Autor Thema: Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr  (Read 11401 times)

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Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« am: 06.01.2023 11:41 »
Hallo,

mein Kollege wird im August 63 Jahre alt und kann im November in Rente gehen.
Unsere Arbeitgeber möchte ihm dafür 5 Tage Urlaubsanspruch abziehen.
Ist da im Tarifvertrag eine Regelung zu finden? Hat jemand eine Quelle für mich?

Außerhalb des Tarifvertrages gilt ja der Grundsatz, dass bei Renteneintritt im 2. Halbjahr der volle Urlaubsanspruch zusteht.

Isie

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #1 am: 06.01.2023 12:12 »
Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #2 am: 09.01.2023 09:28 »
Danke Isie !!!

TonyBeagle

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #3 am: 17.03.2023 00:23 »
@Isie
Das sehe ich anders:
Nach § 5 BUrlG steht dem Kollegen bei Rentenbeginn zum 01.11. der volle Jahresurlaub (20 Tage) zu, weil er in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet.
Demnach wäre nur der tarifliche Mehrurlaub von 10 Tagen um 2/12 zu kürzen (10-1,67=8,33). Somit stünden dem Kollegen 29 Tage Jahresurlaub zu.
Oder liege ich mit meiner Meinung falsch?

SchrödingersKatze

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #4 am: 17.03.2023 06:44 »
 Isies Ausführungen sind richtig.

Britta2

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #5 am: 18.03.2023 07:43 »
Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.

Kann man auch einfacher rechnen. Wenn 30 Urlaubstage für 12 Monate und in dem Fall 2 Monate zum "ganzen Jahr" fehlen --->   12:2= 6     30:6= 5 Tage
(Danke, jetzt kann ich auch meinen eigenen Restanspruch zum Rentenbeginn mitten im Jahr ausrechnen statt raten :-) Hier wird nichts verschenkt!

RsQ

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #6 am: 18.03.2023 12:17 »
Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.
Warum fünf Tage?

- Die 20 Tage gesetzlicher Urlaub gibt es in jedem Fall.
- 2/12 von 10 Tagen tariflichem Urlaub sind 1,6667 Tage, also ~2 Tage

--> dann müssten doch 8 Tage tariflicher Urlaub bleiben, mithin also 28 von 30 Tagen Jahresurlaub zustehen?!?

Oder bezieht sich "tariflicher Anspruch" auf die Summe aus gesetzlichem + tariflichem Urlaub, die 2/12 werden also von den gesamten 30 Tagen berechnet?

Koschte

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #7 am: 22.03.2023 21:51 »
Gibt es schon eine Lösung?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

caireen

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Antw:Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
« Antwort #8 am: 23.03.2023 08:21 »
Hallo,
die Ausführungen von Isie sind richtig.
Günstigerregelung:
tariflicher Urlaubsanspruch bis 31.10. sind (2,5 x 10 Monate) 25 Urlaubstage und somit günstiger als 20 Tage voller gesetzlicher Mindesturlaub.

Beispiel beim Ausscheiden am 31.07. sind 17,5 gerundet 18 Urlaubstage tariflicher (2,5 x 7 Monate).Hier stünden 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub zu.