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Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr

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Britta2:

--- Zitat von: Isie am 06.01.2023 12:12 ---Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.

--- End quote ---

Kann man auch einfacher rechnen. Wenn 30 Urlaubstage für 12 Monate und in dem Fall 2 Monate zum "ganzen Jahr" fehlen --->   12:2= 6     30:6= 5 Tage
(Danke, jetzt kann ich auch meinen eigenen Restanspruch zum Rentenbeginn mitten im Jahr ausrechnen statt raten :-) Hier wird nichts verschenkt!

RsQ:

--- Zitat von: Isie am 06.01.2023 12:12 ---Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.

--- End quote ---
Warum fünf Tage?

- Die 20 Tage gesetzlicher Urlaub gibt es in jedem Fall.
- 2/12 von 10 Tagen tariflichem Urlaub sind 1,6667 Tage, also ~2 Tage

--> dann müssten doch 8 Tage tariflicher Urlaub bleiben, mithin also 28 von 30 Tagen Jahresurlaub zustehen?!?

Oder bezieht sich "tariflicher Anspruch" auf die Summe aus gesetzlichem + tariflichem Urlaub, die 2/12 werden also von den gesamten 30 Tagen berechnet?

Koschte:
Gibt es schon eine Lösung?

caireen:
Hallo,
die Ausführungen von Isie sind richtig.
Günstigerregelung:
tariflicher Urlaubsanspruch bis 31.10. sind (2,5 x 10 Monate) 25 Urlaubstage und somit günstiger als 20 Tage voller gesetzlicher Mindesturlaub.

Beispiel beim Ausscheiden am 31.07. sind 17,5 gerundet 18 Urlaubstage tariflicher (2,5 x 7 Monate).Hier stünden 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub zu.

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