Autor Thema: Renten-/ Pensionsberatung  (Read 4597 times)

corilo

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Renten-/ Pensionsberatung
« am: 08.01.2023 14:32 »
Guten Tag,

Weiß jemand, ob es Beratungsstellen gibt, die sowohl mit Renten- als auch Pensionsberatung auskennen?
Es ist bei mir so, dass ich 28 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und mich dann habe verbeamten lassen.
Durch die 28 jährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe ich 31,42 Entgeltpunkte erreicht.
Bei der Pension werde ich, incl. Berücksichtigung der Vordienstzeiten als Ruhegehaltssatz, 48,54 v.H. erreichen.
Wenn ich also im Jahr 2036 in Pension gehe, werde ich 31,4 Entgeltpunkte und 48,54 Ruhegehaltssatz haben.

Wer kann mich beraten, ob ich z. B. über- oder unterversorgt bin, ob es z. B. Sinn ergibt, noch ein paar Rentenpunkte zu kaufen, etc.
Geht man eher zu einer Rentenberatungsstelle oder zu eine Pensionsberatung?
Ober gibt es eine dritte Stelle, die zu beiden Auskünfte geben kann?

Vielen Dank für alle hilfreichen Kommentare.

Tagelöhner

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Antw:Renten-/ Pensionsberatung
« Antwort #1 am: 08.01.2023 14:37 »
Meinem bescheidenen Kenntnisstand nach beträgt die maximale Pension ja 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen Besoldungsstufe. Was ein Rentenpunkt wert ist, lässt sich ja im Internet aktuell herausfinden.

Wenn Du dann kombiniert (anteiliger Pensionsanspruch + erworbener Rentenanspruch) über die 71,75% an Pension kommst, wird die Pension entsprechend gekürzt, da lieber der Steuersäckel als die gesetzliche Rentenversicherung geschont wird.

Ozymandias

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Antw:Renten-/ Pensionsberatung
« Antwort #2 am: 08.01.2023 14:46 »
Mach dich mal wegen "Vorübergehender Erhöhung des Ruhegehaltssatzes" schlau. Das Ruhegehalt kann bei bestimmten Voraussetzungen zeitweise erhöht werden, wenn man z.B. mit 65 in Pension geht und die Rente erst ab 67 ausgezahlt werden dürfte. Müsste man beim zuständigen Dienstherrn beantragen.

Vom Kauf von Rentenpunkten sollte man als Beamter wegen Anrechnungsregeln ganz viel Abstand nehmen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen hingegen kann man so viele haben wie man möchte.


https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ hier kann man sich eine Rentenauskunft bestellen, da steht alles bezüglich Rente drin. In manchen Bundesländern gibt es Versorgungsauskünfte. Die Summe muss man sich selber ausrechnen.

Gibt es noch Betriebsrenten wie VBL oder Zusatzversorgung?
Manche Rentenberater machen auch Beamtenpensionen, zur Qualität kann ich nichts sagen, dürfte aber paar Hunderter kosten. Würde ich mir persönlich sparen, wenn dich nur deine Summe interessiert....

herdor

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Antw:Renten-/ Pensionsberatung
« Antwort #3 am: 08.01.2023 23:50 »
Ohne genauere Angaben (Besoldungsgruppe; -stufe, ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Anspruch auf ruhegehaltsfähige Zuschläge; ob freiwillige Beiträge in die DRV eingezahlt wurden etc.) kann man nur allgemeine Auskunft geben.

Gem. Beamtenversorgungsgesetz wird die Rente der DRV auf die Beamtenversorgung angerechnet (§ 55 BeamtVG).
Übersteigt die Gesamtversorgung (Pension + Rente) die Höchstgrenze ruht die Pension in Höhe des übersteigenden Betrages.

Höchstgrenze ist dabei maximal 71,71 % der Endstufe der Besoldungsgruppe.

Genau für den Einzelfall könnte man dies nur unter Heranziehung der jeweiligen persönlicher Daten ermitteln. Zwar kann man aus dem angegeben Ruhegehaltssatz (RGS) die Dienstzeit berechnen, aber aus den Entgeltpunkten(EP) der DRV nicht die dahinterstehende Zeit.

Nehmen wir mal als Beispiel einen Beamten der mit A 12 zum Erreichen seiner Altersgrenze in den Ruhestand tritt. Somit ist auch kein Versorgungsabschlag fällig.

Rentendaten und RGS wie corilo

Ich unterstelle mal, dass hier wahrscheinlich 71,75 % als Höchstgrenze (HG) gelten müsste.
Somit Höchstgrenze = 71,75 % von 5.322,29 € = 3.818,74 € (Zuschläge habe ich weggelassen, da dazu keine Daten vorliegen).

Der HG stellt man nun die Gesamtversorgung gegenüber.

Bei einem RGS von 48,54 % würde die Pension (ohne Zulagen) bei A 12 Endstufe 2.583,44 € betragen.
Die Rente würde beim aktl. Rentenwert von 36,02 € je Entgeltpunkt  1.131,03 € betragen. Freiwillige Beitragszeiten liegen nicht vor (EP aus freiwilligen Zeiten wären nicht anzurechnen, sofern öD Arbeitgeber nicht dazugezahlt hat).
Somit haben wir eine Gesamtversorgung von  3.714,47 €.

Da die Gesamtversorgung die HG nicht überschreitet käme es in dieser Konstellation also zu keinem Ruhen der Versorgungsbezüge gem. § 68 BeamtVG.

Als Abwandlung gehen wir mal fiktiv davon aus, dass die Rente der DRV 1.300 € betragen würde.
Nun bestünde eine Gesamtversorgung von 3.883,44.
Somit wäre die HG um 64,70 € überschritten.
Die Versorgungsbezüge würden also um diesen Betrag gekürzt werden.
Die lfd. Brutto Versorgung betrüge dann  2.518,74 € (2853,44 - 64,70).



Eine vorübergehende Erhöhung des RGS kommt nur unterbestimmten Voraussetzungen in Betracht.
Ganz vereinfacht gesprochen müsste man dafür wegen Dienstunfähigkeit oder wegen einer besonderen Altersgrenze (z.B. Feuerwehrbeamte, Polizisten) vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten und noch nicht einen RGS von 66,97 % erreicht haben.
Wie der Name allerdings sagt, hilft das nicht wirklich hinsichtlich der Betrachtung der Rentenanrechnung oder bei der Frage ob man insgesamt ausreichend versorgt ist, sondern soll nur in den bezeichneten Sonderfällen eben die Zeit bis man seine gesetzliche Rente beziehen kann (teilweise) überbrücken.   


Wie die genaue Versorgung voraussichtlich aussehen wird, kann man sich auch von seinem Dienstherren ausrechnen lassen.
Gem. § 49 Absatz 10 BeamtVG  hat man Anspruch auf eine Auskunft zu seinem Anspruch auf Versorgungsbezüge. Im Regelfall werden dabei auch Rentenanrechnungen berücksichtigt, sofern man auch der Berechnungsstelle die nötigen Daten mitteilt (aktl. Rentenauskunft).

Bei der Frage was es genau kostet und bringt noch freiwillig in die DRV einzuzahlen, um zusätzliche (freiwillige EP) zu erhalten kannst du dich bei den DRV Beratungsstellen beraten lassen.
Meiner Erfahrung nach macht das allenfalls Sinn, wenn man noch nicht ganz die vollen 60 Beitragsmonate voll hat und somit sonst gar keinen Rentenanspruch realisieren könnte (für Beamte natürlich (fast) nur sinnvoll, wenn noch kein RGS von 71,75%.
Die EP sind im Vergleich zum "Nutzen" recht teuer und man fährt oft mit anderen Arten der Vermögensanlage besser.
Da musst du dich aber individuell beraten lassen und eine eigene Entscheidung treffen.
 


Firematthias

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Antw:Renten-/ Pensionsberatung
« Antwort #4 am: 09.01.2023 19:16 »
Hallo,

die Frage der Über- oder Untervorsorgung wurde von meinen Vorrednern schon sehr gut dargestellt. Ergänzend möchte ich noch folgendes anmerken.

Bestehen neben der gesetzlichen Rente noch Ansprüche bei VBL oder anderen Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes werden diese ebenfalls mit angerechnet.

Zum Thema zusätzliche Beiträge: Als Beamter kommt man nur noch selten in die Verlegenheit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zu zahlen. Eigentlich nur noch bei Nebentätigkeit oder der Pflege von Angehörigen. Letztlich bleiben einem Beamten dann nur freiwillige Beiträge und die sind ohnehin anrechnungsfrei nach § 55 BeamtVG.

Ob sich die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen lohnt, muss man selbst entscheiden. Die freiwilligen Beiträge kann man aktuell als Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer absetzen. Später wird Stand heute dieser Anteil nicht auf die Pension angerechnet. Und im Pensionsfall ist man als Beamter entweder freiwillige gesetzlich oder privat krankenversichert. In beiden Fällen gibt es einen Beitragszuschuss der DRV. Dieser bemisst sich bei gesetzlich Versicherten nach dem Beitragssatz der Krankenkasse oder bei der PKV nach dem durchschnittlichen Beitragssatz. Sprich aktuell um und bei 8% der Bruttorente.

Ob man jetzt die Minderung der aktuellen Steuerlast (wegen Absetzbarkeit der Beiträge) und einen Beitragszuschuss von um und bei 8 Prozent als rentabel ansieht, muss jeder für sich entscheiden.

Jetzt kippe ich noch etwas Wasser in den Wein. Änderungen in den grade genannten Spielregeln sind nicht gänzlich ausgeschlossen. Eine höhere Bruttorente bedeutet natürlich später auch mal einen höheren Besteuerungsanteil auf die Rente. Logischerweise zahlt man auf 100€ Bruttorente später mal weniger Steuer als auf 200€ im Monat, auch mit freiwilligen Beiträgen.

Es bleibt bei meinem Lieblingssatz aus der alten Berater-Zeit: Altersvorsorge ist halt immer auch ein bisschen die Wette auf das eigene Leben und das der Hinterbliebenen.

Grüße der Ex-Berater der DRV und jetzige SB-Versorgung in der GZD.


corilo

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Antw:Renten-/ Pensionsberatung
« Antwort #5 am: 09.01.2023 21:31 »
Erstmal vielen Dank für die umfangreichen Antworten und Erklärungen.
Das hat mir sehr geholfen.
Ich hatte kurz nach meiner Verbeamtung mal eine Auskunft zum Anspruch auf Versorgungsbezüge gestellt, ohne meine Rentenasuskunft mit einzureichen. Da ich inzwischen auch einen Laufbahnwechsel vollzogen habe, werde ich zeitnah erneut eine Auskunft einholen und danach die nächsten Schritte einleiten.