Liebes Forum,
ich benötige euer Schwarmwissen. [Liebe Mods, das ist jetzt kein direktes TV-L-Thema, es kann gern in den richtigen Bereich verschoben werden, ich wusste nur nicht, wohin damit.]
Mein AG, Land X, hat mir mitgeteilt, dass ich zum 01.01.2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite und damit nicht mehr pflichtversichert bei der KV sei. Ich bin seit 07/22 befristet bis 05/23 in Vollzeit beschäftigt, es gibt keine Verlängerung. Zuvor war ich in Land Y nach TV-L teilzeitbeschäftigt. Ich müsste jetzt also für 5 Monate freiwillig versichertes Mitglied sein, und wenn ich einen neuen Job erhalte (ich will wieder Teilzeit arbeiten), falle ich zurück in die Pflichtversicherung. Ich bin jetzt ca 100 € monatlich brutto über einem Zwölftel der JAG, ohne VBL-Zuschuss. Die JAG habe ich seit 2014 nicht mehr erreicht und werde es auch in diesem Jahr nicht. Dem AG ist die Befristung bekannt, trotz dieser Prognose hält er an der Einschätzung fest. Er hält das BSG-Urteil v.7.6. 2018, B12 KR 8/16R, für nicht auf diesen Fall anwendbar. Ich will als Begleitperson mit meinem kranken Kind zu einer Reha für 4 Wochen und werde unbezahlt freigestellt. Als Pflichtversicherter profitiere ich von der kostenlosen Nachversicherung, als freiwillig Versicherter muss ich die gesamten KV-Beiträge für den Monat selbst zahlen.
Habt ihr eine Idee, wie ich pflichtversichert bleiben kann bzw Argumente gegen die Einschätzung gegenüber dem AG? Ich habe wenig Lust, mich dann gerichtlich mit meiner Krankenkasse um Beitragsbescheide zu streiten.
Vielen Dank!
Moon