Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Was ist relevant bei der Eingruppierung?

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Karolinchen:
Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem eine Stelle angenommen, die in der E6 eingestuft ist. Die Stelle wurde mit mir besetzt, staatlich geprüfte Betriebswirtin (wäre ja E9). Was ist jetzt maßgebend für die Eingruppierung? Meine Qualifikation oder die Stellenbeschreibung?

tv-landschaft:
die dir von einer dafür berechtigten Person übertragenen auszuübenden Tätigkeiten

Isie:
...sowie die Wertigkeit dieser auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung.

Wurstwassertrinker:
Grundsätzlich ist die Stellenbewertung (gem. Stellenbeschreibung) das ausschlaggebende Element.
Persönliche (Über)Qualifikationen sind - etwas harsch formuliert - leider persönliches Pech.
Hierbei empfiehlt es sich dann eher sich nach etwas passenderem umzusehen oder aber - wenn das Verhältnis AG/AN passt - versuchen an der Stelle zu schrauben in Form von Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten.

SVAbackagain:
Nein, die Stellenbewertung ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Ich würde sogar soweit gehen, dass die in der Stellenbewertung zum Ausdruck kommende Rechtsmeinung des Arbeitgebers, die die Eingruppierung nicht berührt, im kommunalen Bereich weit überwiegend falsch ist und dort, wo sie zutreffend ist, dies überwiegend auf Zufall beruht.

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