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Leistungszulage

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melvg:
Hallo, ich bin seit einem Jahr in einer leitenden Position in einem Krankenhaus beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte korrekt, ich wurde aber der Stufe 2 statt der Stufe 4 zugeordnet. Problem ist hier der Betriebsrat, der immer wieder diesbezüglich Probleme bereitet, obwohl Stufe 4 hier durchaus korrekt gewesen wäre.

Ich stand die letzten Monate im Austausch mit der Geschäftsführung, diese befürwortet Stufe 4. Nun soll ich statt Stufenaufstieg eine monatliche Leistungszulage mit der jeweiligen Differenz zur Stufe 4 erhalten, die nach erreichen der Stufe 4 dann weg fällt. Die Geschäftsführung hat den Antrag unterschrieben, es soll aber auch hier die Vorlage beim BR erfolgen.

Kann das so überhaupt funktionieren? Ich bin da doch etwas skeptisch.

VG

E15TVL:
Klar, kann man machen. Nennt sich Stufenvorweggewährung.

Ob eine Einstufung in Stufe 4 „korrekt“ gewesen wäre, hängt davon ab, ob ausreichend einschlägige Berufserfahrung vorlag. Einschläge Berufserfahrung setzt eine gewisse Gleichwertigkeit voraus, die häufig nicht gegeben ist (z. B. sind auszuübende Tätigkeiten einer niedrigeren EG regelmässig keine einschlägige Berufserfahrung).

Isie:
Im TVöD VKA gibt es keine Stufenvorweggewährung.

E15TVL:
Da er von Krankenhaus sprach, ging ich von 17.4.1 TVöD-K aus.

Isie:
Stimmt, das habe ich übersehen. Sorry.

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