Autor Thema: [Allg] Mitteilung Stufenfestsetzung  (Read 2061 times)

Sydneeyy

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[Allg] Mitteilung Stufenfestsetzung
« am: 09.01.2023 12:03 »
Moin,
ich hätte mal eine kleine Frage, vielleicht weiß ja jemand etwas dazu:

Ein Beamter wird in ein anderes Bundesland versetzt und die Stufe wird im aufnehmenden Bundesland neu festgesetzt. Der Beamte "rutscht" durch die unterschiedlichen Landesregelungen beim neuen Dienstherrn von Stufe 9 in Stufe 7 ab mit entsprechenden finanziellen Verschlechterungen. Die neue Stufenfestsetzung wird dem Beamten jedoch nicht schriftlich mitgeteilt, wie es das Landesbesoldungsgesetz klar fordert. Dass die Stufe sich von 9 auf 7 geändert hat, merkt der Beamte nur durch den Überweisungsbetrag und die kleine "7" auf der Bezügemitteilung/Gehaltsabrechnung.
Frage: Welche Auswirkung hat die nicht erfolgte schriftliche Mitteilung über die Stufenfestlegung? Kann das für den Dienstherrn problematisch werden hinsichtlich der Wirksamkeit der Stufenänderung?
« Last Edit: 10.01.2023 01:26 von Admin2 »

SpeedyG

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Antw:Mitteilung Stufenfestsetzung
« Antwort #1 am: 09.01.2023 17:37 »
Durch die Bezügemitteilung wurde es dir doch mitgeteilt?

calmac

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Antw:Mitteilung Stufenfestsetzung
« Antwort #2 am: 09.01.2023 19:39 »
Ausgleichszulage beantragen?

McOldie

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Antw:Mitteilung Stufenfestsetzung
« Antwort #3 am: 09.01.2023 19:58 »
Die Stufenfestsetzung ist m.E. ein Verwaltungsakt, der schriftlich erteilt werden muss