[Allg] Mitteilung Stufenfestsetzung

Begonnen von Sydneeyy, 09.01.2023 12:03

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Sydneeyy

Moin,
ich hätte mal eine kleine Frage, vielleicht weiß ja jemand etwas dazu:

Ein Beamter wird in ein anderes Bundesland versetzt und die Stufe wird im aufnehmenden Bundesland neu festgesetzt. Der Beamte "rutscht" durch die unterschiedlichen Landesregelungen beim neuen Dienstherrn von Stufe 9 in Stufe 7 ab mit entsprechenden finanziellen Verschlechterungen. Die neue Stufenfestsetzung wird dem Beamten jedoch nicht schriftlich mitgeteilt, wie es das Landesbesoldungsgesetz klar fordert. Dass die Stufe sich von 9 auf 7 geändert hat, merkt der Beamte nur durch den Überweisungsbetrag und die kleine "7" auf der Bezügemitteilung/Gehaltsabrechnung.
Frage: Welche Auswirkung hat die nicht erfolgte schriftliche Mitteilung über die Stufenfestlegung? Kann das für den Dienstherrn problematisch werden hinsichtlich der Wirksamkeit der Stufenänderung?

SpeedyG

Durch die Bezügemitteilung wurde es dir doch mitgeteilt?

calmac

Ausgleichszulage beantragen?

McOldie

Die Stufenfestsetzung ist m.E. ein Verwaltungsakt, der schriftlich erteilt werden muss