Da „Grundschulförderklasse“ gefallen ist, geht es hierum?:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0899_D.pdf
bzw.
Abschnitt 4.3 der Entgeltordnung Lehrkräfte:
Dort Seite 40 oben
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._ÄTV_Nr._3_Homepage.pdf
Dies ist der Text der Vorschrift:
"Entgeltgruppe 9a
Erzieher, Freundschaftspionierleiter, Heilerziehungspfleger, Hortner, Kindergärtner, Ergotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten mit entsprechender staatlicher Anerkennung
in einem Schulkindergarten oder in einer Vorschulklasse."
Die EG 9b gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
Leiter eines Schulkindergartens oder einer Vorschulklasse
mit einem Abschluss als Erzieher, Freundschaftspionierleiter, Heilerziehungspfleger, Hortner, Kindergärtner, Ergotherapeut, Logopäde oder Physiotherapeut mit entsprechender staatlicher Anerkennung und
mindestens einjähriger sonderpädagogischer Zusatzausbildung.
Die abweichende Eingruppierung anderer Personen kann sich aus den verschiedensten Gründen ergeben. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung.