Guten Morgen,
muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?
Wie ist da bitte die Rechtslage?
Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?
Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?
Danke.
MfG