Autor Thema: Müssen Bescheide unterschrieben sein?  (Read 2074 times)

noob

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Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« am: 10.01.2023 08:42 »
Guten Morgen,

muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?

Wie ist da bitte die Rechtslage?

Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?

Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?

Danke.

MfG

ike

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Antw:Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« Antwort #1 am: 10.01.2023 08:57 »
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Zitat
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

was_guckst_du

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Antw:Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« Antwort #2 am: 10.01.2023 09:03 »
...un der Sachbearbeiter ist eben der genannte Beauftragte...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FGL

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Antw:Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« Antwort #3 am: 10.01.2023 09:13 »
Guten Morgen,

muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?

Wie ist da bitte die Rechtslage?
Im Sozialleistungsrecht muss ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten (§ 33 Absatz 3 Satz 1 SGB X). In Deiner Sachverhaltsschilderung ist die Namenswiedergabe eines Beauftragten des Behördenleiters gegeben, sodass dieses Formerfordernis erfüllt ist.

Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?
Dem Grunde nach ja.

Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?
Nein.

carriegross

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Antw:Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« Antwort #4 am: 13.01.2023 07:41 »
Wer unterschreibt denn bitte noch Bescheide?  ;D

Bei uns werden nur Bescheide von Vorgesetzten unterschrieben, die denen zur Unterschrift vorgelegt werden mussten.


Flying

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Antw:Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« Antwort #5 am: 13.01.2023 08:49 »
Wer unterschreibt denn bitte noch Bescheide?  ;D

Bei uns werden nur Bescheide von Vorgesetzten unterschrieben, die denen zur Unterschrift vorgelegt werden mussten.

Dann stellt ihr hoffentlich nicht viele Bescheide aus, sonst wäre ich nicht gerne der Vorgesetzte..
Man darf aber auch ein wenig an der Kompetenz zweifeln, wenn sich entweder die Mitarbeiter nicht trauen zu unterschreiben oder die Vorgesetzten verlangen zu unterschreiben.

carriegross

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Antw:Müssen Bescheide unterschrieben sein?
« Antwort #6 am: 13.01.2023 10:45 »
Hast Du nicht verstanden!

Es gibt Entscheidungen, Bescheide, die nur die Vorgesetzten unterschreiben dürfen, die dann denen zur Unterschrift vorgelegt werden und die kein normaler SB einfach so mit der Namenswiedergabe des Vorgesetzten rausschickt.  Wir haben sonst je nach Woche mehrere 100 Bescheide/SB. Da ist jeder froh, dass er nichts unterschreiben muss. Kostet nur unnötig Zeit.

Und was hat ne dümmliche Unterschrift mit Kompetenz zu tun? o_O