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Müssen Bescheide unterschrieben sein?

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noob:
Guten Morgen,

muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?

Wie ist da bitte die Rechtslage?

Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?

Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?

Danke.

MfG

ike:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html


--- Zitat ---(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
--- End quote ---

was_guckst_du:
...un der Sachbearbeiter ist eben der genannte Beauftragte...

FGL:

--- Zitat von: noob am 10.01.2023 08:42 ---Guten Morgen,

muss z. B. ein Leistungsbescheid über den Erhalt einer Sozialleistung zwingend eine Unterschrift enthalten oder reicht es, wenn als Grußformel Mit freundlichen Grüßej im Auftrag und der Nachname des SBs steht?

Wie ist da bitte die Rechtslage?
--- End quote ---
Im Sozialleistungsrecht muss ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten (§ 33 Absatz 3 Satz 1 SGB X). In Deiner Sachverhaltsschilderung ist die Namenswiedergabe eines Beauftragten des Behördenleiters gegeben, sodass dieses Formerfordernis erfüllt ist.


--- Zitat von: noob am 10.01.2023 08:42 ---Ist ein Bescheid ohne Unterschrift rechtsgûltig/-wirksam?
--- End quote ---
Dem Grunde nach ja.


--- Zitat von: noob am 10.01.2023 08:42 ---Falls ohne Unterschrift ok, muss dann sowas drinstehen, wie "Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gûltig"?
--- End quote ---
Nein.

carriegross:
Wer unterschreibt denn bitte noch Bescheide?  ;D

Bei uns werden nur Bescheide von Vorgesetzten unterschrieben, die denen zur Unterschrift vorgelegt werden mussten.

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