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Erfahrungsstufe Beamtin Bund

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Melemir:
Hallo,

ich habe eine Frage bzgl der Erfahrungsstufe. Ich habe vom 15.01.2015 bis 01.12.2022 als Tarifbeschäftigte im mittleren nichttechnischen Dienst gearbeitet. Erst E6 danach E9a Stufe 4. Davor 3 Jahre Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Seit dem 02.12.2022 bin ich verbeamtet RS'in. Welche Erfahrungsstufe müsste ich bekommen?

Viele Grüße
Meltem

EiTee:
Stufe 3

Asperatus:
Die Eingruppierung in Erfahrungsstufen richtet sich nach § 27 f. BBesG und den dazugehörigen Abschnitten der BBesVwV. Die Ausbildung ist keine Erfahrungszeit. Abzuziehen sind zudem jedenfalls 1,5 Jahre gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV, verbleiben etwa 6,5 Jahre. Demnach wäre Stufe 3 festzusetzen. Die Zeit bis zum Stufenaufstieg zu Stufe 4 verkürzt sich entsprechend um ca. 1,5 Jahre.

Übrigens gibt es im Tarifbereich keine Laufbahnen und damit auch keinen mittleren nichttechnischen Dienst. Man könnte von "vergleichbar mittlerem Verwaltungsdienst" sprechen.


Hast du deine Stufenfestsetzung und deine erste Bezügeabrechnung schon/noch nicht bekommen?

Melemir:
Danke für die Info :) Ich habe noch keine Abrechnung erhalten, daher wollte ich mal hier nachfragen. Echt blöd, dass die Ausbildung nicht berücksichtigt wird bzw ich eine niedrige Stufe und weniger Einkommen haben werde :-\ Naja bin mal auf die Verhandlungen gespannt.

Asperatus:
Die Stufensystematik ist völlig unterschiedlich. Auch die Laufbahnausbildung wird bei Beamten nicht anerkannt. Insofern bist du zumindest nicht schlechter gestellt. Die Berufsausbildung kann immerhin als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Ich bin mir sicher, du hast die richtige Entscheidung getroffen.

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