Hallo.
Was sollte deine Schwangerschaft mit der Höhergruppierung zu tun haben?
Wenn dir wirksam Aufgaben übertragen wurden, die zu einer Eingruppierung in der EG 9a führen, dann bist du ab diesem Moment so eingruppiert. Ob die Rechtsmeinung deines AG zuvor eine andere war, spielt keine Rolle.
Die erste Frage wäre also: Wann wurden dir wirksam die Aufgaben übertragen, die zu einer Höhergruppierung führt?
Die zweite Frage, die sich stellt: Hast du deine Ansprüche dem AG gegenüber rechtssicher geltend gemacht? Wenn nicht verfallen theoretisch alle rückwirkenden Geldansprüche, die über 6 Monate hinausgehen.
Die Elternzeit spielt für die Höhergruppierung keine Rolle, da du ja mutmaßlich bereits in der Vergangenheit eingruppiert. Nachzahlungen hieraus oder aus Tarifverhandlungen werden dir auch in der Elternzeit ausgezahlt.