Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Frage bzgl. Urlaubsanspruch bei Behördenwechsel

<< < (2/2)

Coffee86:

--- Zitat von: Organisator am 11.01.2023 10:59 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 11.01.2023 10:33 ---Die AG sollten sich dennoch untereinander abstimmen. Dies geschieht zumindest bei uns so. Wenn jemand mit 30 Tagen und mehr (bspw. an Hochschulen, die Resturlaub bis zum 30.09. nehmen können) den AG wechselt, sollte es zumindest eine gewisse Abstimmung geben. Bei uns wird bei größeren Urlaubsansprüchen zumindest gebeten, das dem AN ermöglicht werden soll, dass ein Teil des Urlaubs genommen werden kann.

--- End quote ---

Da es derselbe Arbeitgeber ist, bedarf es einer solchen Abstimmung nicht.

--- End quote ---

Es mag der gleiche Arbeitgeber sein - aber eine unterschiedliche Behörde. Und auch da finde ich es zumindest gut, wenn alle Beteiligten sich absprechen. Es schadet zumindest nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Coffee86 am 11.01.2023 12:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.01.2023 10:59 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 11.01.2023 10:33 ---Die AG sollten sich dennoch untereinander abstimmen. Dies geschieht zumindest bei uns so. Wenn jemand mit 30 Tagen und mehr (bspw. an Hochschulen, die Resturlaub bis zum 30.09. nehmen können) den AG wechselt, sollte es zumindest eine gewisse Abstimmung geben. Bei uns wird bei größeren Urlaubsansprüchen zumindest gebeten, das dem AN ermöglicht werden soll, dass ein Teil des Urlaubs genommen werden kann.

--- End quote ---

Da es derselbe Arbeitgeber ist, bedarf es einer solchen Abstimmung nicht.

--- End quote ---

Es mag der gleiche Arbeitgeber sein - aber eine unterschiedliche Behörde. Und auch da finde ich es zumindest gut, wenn alle Beteiligten sich absprechen. Es schadet zumindest nicht.

--- End quote ---
Natürlich, aber du hast von die AG geschrieben und nicht der AG sollte sich abstimmen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version