Zulage Praxisanleitung Kita

Begonnen von Jimbob, 20.01.2023 08:12

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Jimbob

Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Zulage für Praxisanleitung in den Kitas. Bei uns werden die Kollegen und Kolleginnen die die Praxisanleitung durchführen von der Sachgebietsleitung der Personalstelle gemeldet und von dort wird dann die entsprechende Zulage eingegeben und gezahlt. Mein Frage ist jetzt, muss bevor diese Zulage gewährt wird nicht der Personalrat noch in irgendeiner Art und Weise beteiligt werden? Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank. 

SVAbackagain

Die Zulage wird nicht gewährt, sie steht zu.

Jimbob

Ok, also verstehe ich das richtig, der PR muss weder zustimmen noch mitwirken?

WasDennNun

In einigen Bundesländer ist der PR mit in der Mitbestimmung.

Jimbob

Wäre die Mitbestimmung des PR auch in NRW der Fall? Vielen Dank schon mal für eure Antworten  :)

SVAbackagain

Die Mitbestimmung berührt aber den Anspruch auf die Zulage in keiner Weise.

WasDennNun

Eben wenn man den Anspruch hat, dann kann ein PR in der Mitbestimmung diesen nicht verwehren.
Die Mitbestimmung ist mEn nur dafür da, dass der PR überprüft, ob da tatsächlich ein Anspruch ist und ob ggfls. andere diesen Anspruch auch hätten, aber vergessen wurden.

Coffee86

Völlig korrekt. Fraglich ist halt ob sich der PR dann damit jedes mal befassen will.

Die Geschichte hinter der Frage würde mich aber schon mal interessieren.

WasDennNun

Zitat von: Coffee86 in 20.01.2023 10:49
Völlig korrekt. Fraglich ist halt ob sich der PR dann damit jedes mal befassen will.
Wenn es Teil der Mitbestimmung ist, dann gibt es kein wünschdirwas, sondern dann ist es formal zu machen.
Und ist auch kein Aufwand.

SVAbackagain

Wenn man Aufwand vermeiden wollte, könnte man eine Dienstvereinbarung dazu treffen. Dann würde man sich die Mitbestimmung im Einzelfall sparen.