Autor Thema: Anwesenheitspflicht?  (Read 3013 times)

mpai

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Anwesenheitspflicht?
« am: 11.01.2023 21:15 »
Hallo.
Meine Frau arbeitet als tariflich Beschäftigte in einem Jobcenter.
Jetzt findet nächste Woche eine Veranstaltung statt, in der die Kollegen über die Veränderungen informiert werden sollen.
Diese Veranstaltung wurde als Pflichtveranstaltung mit persönlicher Anwesenheitspflicht deklariert.
Diese Anwesenheitspflicht soll auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.
Diese hätten für eine Betreuung zu sorgen und sollen über ihre regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus vor Ort bleiben.
Ist dies zulässig?
Überstunden wurde nicht explizit angeordnet.

clarion

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #1 am: 11.01.2023 21:35 »
Mit hinreichend langer Vorankündigung ist das durch das Direktionsrecht des Arbeitsgeber abgedeckt.

Vermutlich sind auch keine Überstunden angeordnet,  da Teilzeitkräfte an besagten Tag später kommen können, falls sie kein Zeitguthaben aufbauen wollen.

mpai

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #2 am: 11.01.2023 22:09 »
Was ist unter hinreichend lange zu verstehen?
Die Veranstaltung geht von 8-15 Uhr. Die Kinderbetreuung endet um 14 Uhr. Später kommen bringt dann ja auch nix.

clarion

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #3 am: 11.01.2023 23:05 »
Mir ist entfallen, welcher Zeitraum  hinreichend lange ist.

Kannst Du denn nicht mal einen Tag eher Feierabend machen,  oder die Eltern eines oder einer Kindergartenfreund* in bitten, dein Kind mitzunehmen. Man kann natürlich immer und überall die Stacheln aufstellen, aber ob das dem Betriebsklima  gut tut, stelle ich mal in Frage.


Matze1986

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #4 am: 12.01.2023 07:34 »
Was ist unter hinreichend lange zu verstehen?
Die Veranstaltung geht von 8-15 Uhr. Die Kinderbetreuung endet um 14 Uhr. Später kommen bringt dann ja auch nix.

Die Frage bezog sich darauf, seit wann dieser Termin bekannt ist.

Britta2

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #5 am: 12.01.2023 07:55 »
Arbeitsrecht vorgeschriebene Ankündigungsfrist :  4 Tage

RadWirdKommen

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #6 am: 12.01.2023 07:58 »
Man kann sich immer verweigern oder Forderungen stellen. Oder für das Betriebsklima mal flexibel sein. Es gibt wohl einen Vater der auch die Betreuung machen könnte wenn er nur wollen würde.

BAT

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #7 am: 12.01.2023 08:55 »

Vermutlich sind auch keine Überstunden angeordnet,  da Teilzeitkräfte an besagten Tag später kommen können, falls sie kein Zeitguthaben aufbauen wollen.

Warum sollten sie das können in dieser Pauschalität?

BalBund

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #8 am: 12.01.2023 11:19 »
Warum sollten sie das können in dieser Pauschalität?

Weil die Dienstvereinbarung zwischen Behörde (BA) und Personalgremien eben jenen Fall regeln, dass Teilzeitbeschäftigte mit "festen" Arbeitszeiten bei fristgemäßer Anordnung von Terminen außerhalb dieser den Dienst um das später beginnen können bzw. eine Zeitgutschrift erhalten :-)

BAT

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #9 am: 12.01.2023 12:10 »
Weil die Dienstvereinbarung zwischen Behörde (BA) und Personalgremien eben jenen Fall regeln, dass Teilzeitbeschäftigte mit "festen" Arbeitszeiten bei fristgemäßer Anordnung von Terminen außerhalb dieser den Dienst um das später beginnen können bzw. eine Zeitgutschrift erhalten :-)

Warum sollten sie das in dieser Pauschalität?

FearOfTheDuck

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #10 am: 12.01.2023 13:42 »
Man kann sich immer verweigern oder Forderungen stellen. Oder für das Betriebsklima mal flexibel sein. Es gibt wohl einen Vater der auch die Betreuung machen könnte wenn er nur wollen würde.

Was aber nicht die Frage der Zulässigkeit berührt. Der Vater kann ja z.B. auch terminlich gebunden sein.

was_guckst_du

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #11 am: 12.01.2023 14:09 »
...warum sollte dies nicht zulässig sein?...letztendlich liegt das auch in ihrem eigenen Interesse, diese Infoveranstaltung zu besuchen...

...und ehrlich gesagt...auch von Teilzeitkräften darf man ein wenig Flexibilität verlangen...und wenn es schon zum Problem wird, die kurzzeitige Unterbringung/Beaufsichtigung eines Kindes bei rechtzeitiger Ankündigung zu organisieren, hat man wohl irgendwo irgendwann irgendwie eine falsche Entscheidung getroffen (sag ich jetzt mal so als Vater von zwei Kindern)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FearOfTheDuck

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #12 am: 12.01.2023 15:14 »
Weil es vielleicht zu kurzfristig sein könnte?

Wie es mpai und seine Frau letztendlich regeln oder nicht, steht ja außerhalb unseres Wissenshorizontes. Vielleicht hat auch seine Frau einen unaufschiebbaren privaten Termin, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit abgeleistet hat; für die sie ja auch entsprechend weniger Geld erhält? Wissen wir nicht.

Grundsätzlich gebe ich dir recht, man kann u.U. auch kurzfristig umplanen, aber das Leben ist voll von Konstellationen, die einem manchmal Grütze in die Planung hauen.

Schmitti

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #13 am: 12.01.2023 15:33 »
Die Frage wurde hier Mittwochabend gestellt, demnach wurde es (spätestens) am Mittwoch angekündigt für "nächste Woche". Zu kurzfristig sollte das für niemanden sein, da gibt es nun wirklich genug Fälle, in denen die alternative Betreuung deutlich kurzfristiger zu organisieren sein wird.

WasDennNun

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #14 am: 12.01.2023 16:31 »
Ob man da was organisieren kann oder ein Vater Mutter Tante oder sonst wer einspringen kann ist doch wurscht.

Wenn die Pflichtveranstaltung rechtzeitig angekündigt wurde (und das heißt 4 Tage, was somit wohl erfüllt sein dürfte) dann ist die Antwort auf die TE Frage "Ist dies zulässig?"

Ja, das ist zulässig.

Sofern der AV nicht Dinge enthält, die das Direktionsrecht des AGs einschränkt.