Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Anwesenheitspflicht?
mpai:
Hallo.
Meine Frau arbeitet als tariflich Beschäftigte in einem Jobcenter.
Jetzt findet nächste Woche eine Veranstaltung statt, in der die Kollegen über die Veränderungen informiert werden sollen.
Diese Veranstaltung wurde als Pflichtveranstaltung mit persönlicher Anwesenheitspflicht deklariert.
Diese Anwesenheitspflicht soll auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.
Diese hätten für eine Betreuung zu sorgen und sollen über ihre regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus vor Ort bleiben.
Ist dies zulässig?
Überstunden wurde nicht explizit angeordnet.
clarion:
Mit hinreichend langer Vorankündigung ist das durch das Direktionsrecht des Arbeitsgeber abgedeckt.
Vermutlich sind auch keine Überstunden angeordnet, da Teilzeitkräfte an besagten Tag später kommen können, falls sie kein Zeitguthaben aufbauen wollen.
mpai:
Was ist unter hinreichend lange zu verstehen?
Die Veranstaltung geht von 8-15 Uhr. Die Kinderbetreuung endet um 14 Uhr. Später kommen bringt dann ja auch nix.
clarion:
Mir ist entfallen, welcher Zeitraum hinreichend lange ist.
Kannst Du denn nicht mal einen Tag eher Feierabend machen, oder die Eltern eines oder einer Kindergartenfreund* in bitten, dein Kind mitzunehmen. Man kann natürlich immer und überall die Stacheln aufstellen, aber ob das dem Betriebsklima gut tut, stelle ich mal in Frage.
Matze1986:
--- Zitat von: mpai am 11.01.2023 22:09 ---Was ist unter hinreichend lange zu verstehen?
Die Veranstaltung geht von 8-15 Uhr. Die Kinderbetreuung endet um 14 Uhr. Später kommen bringt dann ja auch nix.
--- End quote ---
Die Frage bezog sich darauf, seit wann dieser Termin bekannt ist.
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