Autor Thema: Anwesenheitspflicht?  (Read 3014 times)

Opa

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #15 am: 12.01.2023 17:10 »
Warum sollten sie das können in dieser Pauschalität?

Weil die Dienstvereinbarung zwischen Behörde (BA) und Personalgremien eben jenen Fall regeln, dass Teilzeitbeschäftigte mit "festen" Arbeitszeiten bei fristgemäßer Anordnung von Terminen außerhalb dieser den Dienst um das später beginnen können bzw. eine Zeitgutschrift erhalten :-)
1. Die BA hat mit der Dienstvereinbarung nichts zu tun. Diese wird zwischen Geschäftsführung und Personalrat des Jobcenters getroffen.
2. Ob und in welcher Form eine Dienstvereinbarung Regelungen zur gleitenden oder flexiblen Arbeitszeit existiert, wie diese Regelungen ausgestaltet sind und ob es besondere Regelungen für Teilzeitkräfte gibt, kann in jedem Jobcenter anders sein.
3. Der Fragesteller hat nicht ausgeführt, dass seine Frau „feste“ Arbeitszeiten habe.

Schlussfolgerung: Ohne Kenntnis der DV des Jobcenters sowie der ggf. getroffenen individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarung zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Arbeitnehmerin lässt sich die Frage schlicht nicht beantworten.



Britta2

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Antw:Anwesenheitspflicht?
« Antwort #16 am: 12.01.2023 20:18 »
Hallo.
Meine Frau arbeitet als tariflich Beschäftigte in einem Jobcenter.
Jetzt findet nächste Woche eine Veranstaltung statt, in der die Kollegen über die Veränderungen informiert werden sollen.
Diese Veranstaltung wurde als Pflichtveranstaltung mit persönlicher Anwesenheitspflicht deklariert.
Diese Anwesenheitspflicht soll auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.
Diese hätten für eine Betreuung zu sorgen und sollen über ihre regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus vor Ort bleiben.
Ist dies zulässig?
Überstunden wurde nicht explizit angeordnet.

Kopfkino:  besagte MA des Jobcenters betreut Arbeitslose, die keine Lust haben ...
Fehlbesetzung.