Warum sollten sie das können in dieser Pauschalität?
Weil die Dienstvereinbarung zwischen Behörde (BA) und Personalgremien eben jenen Fall regeln, dass Teilzeitbeschäftigte mit "festen" Arbeitszeiten bei fristgemäßer Anordnung von Terminen außerhalb dieser den Dienst um das später beginnen können bzw. eine Zeitgutschrift erhalten :-)
1. Die BA hat mit der Dienstvereinbarung nichts zu tun. Diese wird zwischen Geschäftsführung und Personalrat des Jobcenters getroffen.
2. Ob und in welcher Form eine Dienstvereinbarung Regelungen zur gleitenden oder flexiblen Arbeitszeit existiert, wie diese Regelungen ausgestaltet sind und ob es besondere Regelungen für Teilzeitkräfte gibt, kann in jedem Jobcenter anders sein.
3. Der Fragesteller hat nicht ausgeführt, dass seine Frau „feste“ Arbeitszeiten habe.
Schlussfolgerung: Ohne Kenntnis der DV des Jobcenters sowie der ggf. getroffenen individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarung zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Arbeitnehmerin lässt sich die Frage schlicht nicht beantworten.