Autor Thema: Befristete Anstellung nach TVöd VKA  (Read 883 times)

Majon

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Befristete Anstellung nach TVöd VKA
« am: 12.01.2023 14:58 »
Hallo,

ich habe 3 Fragen zu einer befristeten Einstellung nach TVöD VKA.

Die Befristung umfasst den Zeitraum vom 01.04. – 19.05.2023, also 49 Tage.

1. Besteht für diesen Zeitraum ein Urlaubsanspruch und falls ja, wie berechnet sich dieser?

2. Kann sich der Arbeitnehmer seine Anteile zur VBL erstatten lassen, wenn er nach der Befristung nicht weiter
im öffentlichen Dienst beschäftigt ist?

3. Kann sich der Arbeitnehmer die Lohnsteuer über einen Lohnsteuerjahresausgleich komplett erstatten lassen, wenn er vor und nach der befristeten Anstellung keine weiteren Einkünfte erzielt hat?

Vielen Dank im Voraus!