Autor Thema: Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA  (Read 2644 times)

Schmitti

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In den Diskussionen zur Tarifrunde kamen vereinzelt "Wünsche" zum Vorschein, für die der TvÖD eigentlich schon mit dem § 18a TVöD VKA seit 2020 Möglichkeiten gibt. Mein Eindruck bisher ist allerdings, dass davon in der Praxis, gerade bei kleineren Kommunalverwaltungen, kein Gebrauch gemacht wird. Daher die Frage: Wer hat in seiner Verwaltung den § 18a TVöD VKA schon umgesetzt, und wie?

Zitat
(1) Alternativ zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie (§ 18 (VKA) Abs. 4 Satz 1) kann das in § 18 (VKA) Abs. 3 geregelte Gesamtvolumen durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung, in der insbesondere die Aufteilung des sich daraus ergebenden Budgets auf einzelne Maßnahmen geregelt wird, ganz oder teilweise für das in Absatz 2 dargestellte alternative Entgeltanreiz-System verwendet werden. Die Regelungen zur Erfolgsprämie nach § 18 (VKA) Abs. 4 Sätze 1 und 3 bleiben unberührt.

Börnie

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Antw:Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA
« Antwort #1 am: 12.01.2023 12:50 »
Der macht aus Gründen der "linken Tasche/rechte Tasche" eigentlich nur dann Sinn, wenn man ihn nutzt um über dem Umweg "Sonderzahlung" (o. eine andere Bezeichnung) eine (rechtssichere) pauschale Auszahlung des Budgets nach § 18 umzusetzen.
Hätte man diesen § tatsächlich beatmen wollen, hätte man ihm ein eigenes/höheres Budget zuweisen sollen/müssen. Oder will jemand tatsächlich bei Euch die LOB-Prämie (wenn ihr das LOB per jährliche Prämie ausschüttet, wie es die meisten machen) gegen einen Fitnessclubgutschein "umwandeln"?

FearOfTheDuck

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Antw:Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA
« Antwort #2 am: 12.01.2023 13:40 »
Mein vormaliger AG hat das tatsächlich umgesetzt und zwar für die ganze Belegschaft. Da wurden Ende 2021 "Stadtgutscheine" ausgegeben, wenn ich mich richtig entsinne rückwirkend zum Oktober in Höhe 30 oder 40 Euro pro Monat. Monatlich kann man also mit diesen Gutscheinen innerhalb der Stadt einkaufen, allerdings nur bei den Unternehmen, die auch an diesem Gutschein-System teilnehmen. Da gab es dann illustre Möglichkeiten den Gutschein bei teilnehmenden Restaurants abzugelten oder bei dm. Nützlichere Geschichten wie Tankstellen oder Supermärkte waren natürlich nicht dabei.

Und nun stellt euch mal vor, welcher Aufwand in einer Kommunalverwaltung betrieben wird, damit die Dinger dann auch an den Mann kommen...

Neulich habe ich gesehen, dass die sogar in Stellenausschreibungen mit "monatlichen Sachwertgutscheinen" werben.

Wie Börnie schon schrieb: Es ist linke Tasche/rechte Tasche und für jeden, der nur zum Arbeiten in die Stadt kommt, aufwendig, will er die Dinger nicht verfallen lassen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA
« Antwort #3 am: 12.01.2023 13:53 »
Nur noch einmal zur Klarstellung.

Dieses Budget entstand durch Wegfall von festen Beträgen wie z.B. Urlaubsgeld im alten BAT

d.h. die Mitarbeiter hatten im BAT diese Beträge fest erhalten, wurden im TVÖD in dieses neue Budget eingeführt und werden nun sowohl von Verdi wie auch den AG als zusätzliche Leistungsprämie, LOB verkauft.

Dreistigkeit siegt

BAT

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Antw:Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA
« Antwort #4 am: 12.01.2023 13:56 »
Nicht ganz richtig. Es wurde auch durch den Wegfall des Ortszuschlages finanziert, fällt bzw. fiel also allen zur "Last", die Kinder haben.

Bei uns ist das nicht implementiert. Und es würde mich überraschen, wenn das viele Behörden gemacht hätten, da man sich beim LOB ja schon so schwer getan hat.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Alternatives Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA
« Antwort #5 am: 12.01.2023 14:17 »
Korrekt!

Dann einigen wir uns doch darauf, dass es eine Kombination aus festem Bestandteil (Urlaubsgeld) und Zuschläge (Ortszuschlag) ist.

Unterm Strich, hatten die meisten Mitarbeiter diese Gelder monatlich zur Verfügung und waren nicht auf die Gnade ihrer AG angewiesen.
Schon gar nicht sind es zusätzliche  Vergütungen.