Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wechsel vom Beschäftigten in ein Beamtenverhätnis

<< < (6/6)

Isie:
Aber nicht dein Dienstherr.

WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 19.01.2023 11:44 ---Aber nicht dein Dienstherr.

--- End quote ---
Natürlich nicht, bin doch nicht blöd.

FearOfTheDuck:
Eben. Und so kann es auch nicht der Dienstherr des Fragestellers sein, solange er sein AG ist. So meinte ich das.
Du darfst aber gerne gedanklich ein "dein" vor den Diensherrn setzen in meiner letzten Ausführung. ;)

WasDennNun:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 19.01.2023 12:17 ---Eben. Und so kann es auch nicht der Dienstherr des Fragestellers sein, solange er sein AG ist. So meinte ich das.
Du darfst aber gerne gedanklich ein "dein" vor den Diensherrn setzen in meiner letzten Ausführung. ;)

--- End quote ---
Habe ich dank Isie dann auch gemerkt, dass du es so meinst.
Dachte du meinst, dass er einen AG hat, der erstmal Dienstherr werden müsste, bevor er sich über den Rest Gedanken machen kann  8)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version