Autor Thema: Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau  (Read 2227 times)

kevyou

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Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« am: 12.01.2023 16:39 »
Hallo an euch TVöD´ler,

ich benötige mal eure Hilfe…
Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und habe 2021 eine Weiterbildung als Zertifizierter Bauleiter erfolgreich abgeschlossen. Der zertifizierte Bauleiter ist von der Architektenkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt und wurde auf Wunsch meines Arbeitgebers (ich sollte noch einen baulichen Abschluss/Weiterbildung machen) gemacht.
Ich arbeite in meiner Heimatkommune seit 2013 im Sachgebiet Hochbau und Gebäudeverwaltung. Angefangen mit einer E5 nach der Ausbildung, über eine E6 bin ich mittlerweile in der E7 eingruppiert.

So blöd es klingt, unsere Stellenbeschreibungen müssen wir selber erstellen.
Nach Prüfung meiner zuletzt eingereichten Stellenbeschreibung wurde ich in die E7 eingruppiert.

In meinen Augen bin ich allerdings viel zu niedrig eingruppiert. Die Arbeit wird regelrecht klein geredet … alles sehr deprimierend. Zumal mir im Gespräch bei manchen Aussagen einfach die Worte im Hals steckenbleiben.

Das Eingruppierungsmerkmal selbstständige Leistungen wird in meinen Augen ausgelegt und gedreht wie es passt.

Folgend meine anerkannte Stellenbeschreibung mit prozentualen Zeitanteilen:

Fördermittel    15 %
•unterschriftsreife Erarbeitung von Fördermittelanträgen und deren notwendigen Anlagen für das Sachgebiet und Dritte, Bearbeitung und Klärung von Nachforderungen, Kommunikation mit Fördermittelgebern und Behörden    7,5 %
•Erarbeitung von Auszahlungsanträgen und Erstellung von Verwendungsnachweisen inkl. notwendiger Anlagen, Mitwirkung bei der terminlichen Überwachung, sowie entsprechender Kommunikation mit Fördermittelgebern im Rahmen der Unterlagenprüfung.   7,5 %

Durchführung von Hochbau- und Sanierungsmaßnahmen (Bauherrenfunktion)   70 %
•Aufgabenstellung an Planer und Vertragsverhandlung   5 %
•Planungsberatungen, Objektbegehungen   7,5 %
•Abstimmung mit Nutzern, Behörden und Planungsbüros/Baufirmen   15 %
•Baubegleitung, Teilnahme an Bauberatungen, Abstimmungen mit ausführenden Firmen, Planern, Architekten    25 %
•Kostenmanagement u. Führung der Bauausgabebücher nach DIN276    3,75 %
•Nachtragsmanagement   5 %
•Rechnungsbearbeitung und Prüfung von Honorarrechnungen   7,5 %
•Mitwirkung bei Abnahmen und Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung   1,25 %

Baulicher und technischer Gebäudeunterhalt   15 %
•Organisation und Koordinierung, Auftragsauslösung sowie Abrechnung baulicher/technischer Schadensbehebung an städtischer Gebäuden unter Abstimmung mit Nutzern und ausführenden Firmen   12,5 %
•regelmäßige Kontrolle städtischer Gebäude hinsichtlich der Bausubstanz und Gebäudetechnik   2,5 %



Bitte interpretiert mal meine Stellenbeschreibung und sagt mir was mir eigentlich für eine Entgeltgruppe zustehen müsste. Vllt ist der ein oder andere Personaler hier…

Speziell würde mich interessieren, welche Punkte der Beschreibung dem Leistungsmerkmal „Selbstständige Leistungen“ entsprechen und warum, gern auch nochmal mit Erklärung des Begriffs.

Gibt es andere Formulierungsvorschläge welche die Schwere/Bedeutung einzelner Punkte anders herausheben? Ich brauch etwas Argumentationsbasis für weitere Verhandlungen.

Noch kurze Info zur Struktur. Ein Sachgebietsleiter, 3 MA Hochbau + 1 MA Gebäudeverwaltung. Wir sind verantwortlich für alle kommunalen Gebäude (ca. 140 Objekte in 14 Ortsteilen) von Schulen über, Kitas, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportplätze, Vereinshäuser, Turnhallen, Museale Einrichtungen, Feuerwehren und Jugendclubs…


Ich danke Euch!

MarieH

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Antw:Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« Antwort #1 am: 12.01.2023 18:23 »
E9a

Kaiser80

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Antw:Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« Antwort #2 am: 13.01.2023 07:10 »

Das Eingruppierungsmerkmal selbstständige Leistungen wird in meinen Augen ausgelegt und gedreht wie es passt.

Nö. Es wurde in jahrzehntelanger Rechtsprechung gewürdigt. Das Problem ist der Anwender, hier sind wir dann im Bereich der Rechtsmeinung zur Eingruppierung.

Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Sie setzen im Rahmen der geforderten Fachkenntnisse eine eigene Beurteilung und Entschließung zu dem einzuschlagenden Weg und zu dem zu findenden Ergebnis voraus. Das Merkmal bezieht sich folglich nicht auf „eigenständiges” Arbeiten, d.h. ein Arbeiten ohne Einzelanweisungen und Detailkontrolle. Es setzt rechtsbegrifflich vielmehr mehrere Möglichkeiten der Entscheidungsfindung sowie eigene Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume voraus, über die der/die Arbeitsplatzinhaber/in verfügen muss. Von der/dem Beschäftigen werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der/die Beschäftige muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.

Wenn man die Kommunen so kennt behaupte ich, hat dein AG im "Block" Fördermittel und "Baulicher und technischer Gebäudeunterhalt" sL erkannt, die dann zu einer Eingruppierung in EG 7 führen. (>25%<33%).
Das mal vorausgesetzt wäre es allein über die Zeitanteile für den AG ohne weiteres möglich dich in die EG 8 zu wuppen. (bzw. du dich selber  ;) "So blöd es klingt, unsere Stellenbeschreibungen müssen wir selber erstellen.")
Aber das ist nur ne Vermutung, und vorausgesetzt ist dass dort überhaupt AV vorhanden sind, die nach Rechtsmeinung des AG vielseitige bzw. gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern.

Ich persönlich käme auch zur EG 7.
Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung lässt sich gerichtlich überprüfen





Dpunkt

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Antw:Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« Antwort #3 am: 17.01.2023 10:31 »
Deine Stellenbeschreibung ist ziemlich fragmentiert - bei der Eingruppierung gilt hinsichtlich der Arbeitsvorgänge "weniger ist mehr".


LustigesWiesel

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Antw:Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« Antwort #4 am: 17.01.2023 12:05 »
Ich habe eine ähnliche Stelle in einer kleinen Gemeinde, die noch den Tiefbau und das Friedhofsamt enthält. Bezahlt nach EG 9a, bin quer aus der PW reingekommen.
Und ganz ehrlich, selbst die EG 9a ist viel zu niedrig angesetzt, bin eigentlich nur hier weil das finanzielle keine Übergeordnete Rolle spielte, aber bekomme immer wieder mit, das man in dem Bereich einfach überfordert ist "richtig" einzugruppieren. In der PW ist man schnell bei einem Bruttogehalt von 4400 - 5000€ (selbst in mittelständischen Handwerk), und hat meistens noch andere Vorzüge wie Firmenwagen.
Ich würde auf jeden Fall versuchen wenigstens in die 9a zu kommen, alles andere wäre mir zu weit von der PW entfernt, als ob es sich da noch lohnen würde im ÖD zu bleiben. Zumal wirklich wirklich viel gesucht wird, gerade in Richtung Bau, und es das Handwerk oftmals schon schafft, sowas wie eine 4 Tage Woche anzubieten.

Landsknecht

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Antw:Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« Antwort #5 am: 18.01.2023 12:26 »
140 Objekte zu fünft, sportlich. Wenn die Gebäude alle in den 60er/70ern errichtet wurden dann habt ihr ja ordentlich was zu tun (ist zumindest bei uns so).
Zur Eingruppierung, bin mit ähnlichen Aufgaben beschäftigt als Beamter jetzt in A9/A10, zuvor reine A9 (Kommune Bayern). Sollte eigentlich mindestens ne E8 drin sein, eher E9a.

Landsknecht

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Antw:Stellenbeschreibung/Eingruppierung Hochbau
« Antwort #6 am: 18.01.2023 12:27 »
Deine Stellenbeschreibung ist ziemlich fragmentiert - bei der Eingruppierung gilt hinsichtlich der Arbeitsvorgänge "weniger ist mehr".

Meine Erfahrung ist, die Formulierung der Aufgaben ist der springende Punkt. Denn Papier ist geduldig.