Altersteilzeit

Begonnen von Ritaherbi, 27.01.2023 18:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ritaherbi

 Hallo,
das Altersteilzeitgesetz ist ja zum 31.12.22 ausgelaufen. Gibt es da eine Nachfolge? Wird das in den neuen Tarifverhandlungen auch verhandelt? 

SVAbackagain

Das Altersteilzeitgesetz ist weiterhin gültig und nicht Bestandteil von Tarifverhandlungen.

Flowerpowerkiki

Der TV FlexAZ ist ausgelaufen. Ob eine Verlängerung Bestandteil von den Tarifverhandlungen ist, wurde noch nicht kommuniziert.

Das Altersteilzeitgesetz ist weiter gültig und kann ggf. als Grundlage für eine ATZ-Vereinbarung genutzt werden.

skiveren

Zitat von: Flowerpowerkiki in 27.01.2023 18:57
Der TV FlexAZ ist ausgelaufen. Ob eine Verlängerung Bestandteil von den Tarifverhandlungen ist, wurde noch nicht kommuniziert.

Das Altersteilzeitgesetz ist weiter gültig und kann ggf. als Grundlage für eine ATZ-Vereinbarung genutzt werden.
Warum Altersteilzeit?
Die "Rente mit 63" bietet durch Zuverdienstmöglichkeit in unbegrenzter Höhe Zuverdienst..
Die Alterszeitrente im ö.D. ist im Vergleich zur freien Wirtschaft eine Mogelpackung..
Wer das macht ist nicht ganz "dicht".

BAT

Jep, Kollege kommt da demnächst mit 9 b und Rente auf 5000 € netto.

FearOfTheDuck

Na, der muss sich - unserem skiveren nach - ja ganz schön verarscht fühlen.  :P

Britta2

Zitat von: BAT in 28.01.2023 10:50
Jep, Kollege kommt da demnächst mit 9 b und Rente auf 5000 € netto.

Und hast in Summe deutlich höhere Abschläge. Vater Staat jubelt.
Ich glaube auch nicht, dass dieser Zuverdienst positiv auf spätere VBL-Auszahlungen eirkt, allerhöchstens auf etwas höhere allgemeine Rentenauszahlungen. Das Erwachen kommt später ...

BAT

Hast Du die Systematik überhaupt verstanden, Britta?

Ritaherbi

Natürlich hat man bei Rente mit 63 Abschläge. Die Frage war, ob es das Blockmodell noch weiterhin gibt, da das TV FlexAZ am 31.12.22 ausgelaufen ist, will danach kein Zuverdienst, sonst könnte ich ja gleich bis 67 :(  arbeiten.     

SVAbackagain

Nein, die Fragen waren:
Zitat von: Ritaherbi in 27.01.2023 18:31
Hallo,
das Altersteilzeitgesetz ist ja zum 31.12.22 ausgelaufen. Gibt es da eine Nachfolge? Wird das in den neuen Tarifverhandlungen auch verhandelt?

Und die waren durch
Zitat von: SVAbackagain in 27.01.2023 18:39
Das Altersteilzeitgesetz ist weiterhin gültig und nicht Bestandteil von Tarifverhandlungen.
erschöpfend beantwortet.

BAT

Zitat von: Ritaherbi in 29.01.2023 18:23
Natürlich hat man bei Rente mit 63 Abschläge. Die Frage war, ob es das Blockmodell noch weiterhin gibt, da das TV FlexAZ am 31.12.22 ausgelaufen ist, will danach kein Zuverdienst, sonst könnte ich ja gleich bis 67 :(  arbeiten.   

Davon habe ich nicht gesprochen, es ging lediglich um die höheren Zuverdienstmöglichkeiten zur Rente, die nun wohl dauerhaft bestehen.