Autor Thema: [RP] Verbeamtung mit Bachelor in Rheinland Pfalz möglich?  (Read 2329 times)

ImmaInteressiert

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Guten Abend zusammen,

Ich bitte um Mithilfe da ich alleine nicht weiterkomme. Eigene Recherchen zum Thema brachten mir keine eindeutigen Ergebnisse.
Meine allesentscheidende Frage, ist eine Verbeamtung im dritten Einstiegsamt zulässig?? Wenn ja, müsste ich beim Einstiegamt A9 beginnen? Wie sieht es mit der Stufenfestsetzung aus… Bekomme ich die Erfahrungsjahre angerechnet?
Hintergrund.
- Ich habe eine kaufmännische Ausbildung absolviert
- 3 Jahre in dem Beruf (Industriekaufmann) gearbeitet
- danach über 10 Jahre Berufserfahrung (von EG 6-9c alles dabei) im öffentlichem Dienst in Köln
- ein abgeschlossenes Bachelorstudium BWL an der FHKöln (berufsbegleitend)
- aktuell in Rheinland-Pfalz in der Stadtverwaltung E10 tätig (Bereich Finanzen und Controlling)

§ 9 Allgemeine Voraussetzungen 
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
2. die Gewähr jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber) oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (anderer Bewerber). Letzteres gilt nicht für die Laufbahnen, für die eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist.
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 39 Abs. 4 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 kann der Ministerpräsident zulassen, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht; bei Professoren, Juniorprofessoren und wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern können Ausnahmen auch aus anderen Gründen zugelassen werden.

Mein Kommentar:
§9 (1) 2a passt (Bildungsvoraussetzung erfüllt) da ich die Vorbildung für ein drittes Amt mit dem Bachelor besitze. In Zusammenhang mit
§9 (1) 2b passt die erforderliche Befähigung durch Berufserfahrung ist gegeben. Somit sind die Voraussetzungen zur Verbeamtung gegeben.

Oder sieht ihr das Problem in dem fehlenden Vorbereitungsdienst? Sie besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten in der Verwaltung und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Ich denke nicht … da ich im Finanzbereich arbeite und im Gesetz nichts darübersteht.

Hat hier jemand einen ähnlichen Fall gehabt? Schreibt mir bitte gerne auch privat, wenn ihr euch nicht traut. Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

Vorab vielen Dank und herzliche Grüße

ImmaInteressiert
« Last Edit: 13.01.2023 02:27 von Admin2 »

Talion

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Nein, das ist nicht möglich, da die Laufbahnbefähigung fehlt.

xap

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Kann die Laufbahnbefähigung in RP auch ohne Vorbereitungsdienst erworben werden? Beim Bund ist dies z. Bsp auch durch einen externen Bachelor und 18 Monate Berufserfahrung (intern/extern) möglich.

Kalliope73

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Das LBG RP schreibt in § 18 Abs. 1:
Zitat
In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer, ohne die vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerberin, anderer Bewerber). Dies gilt nicht, wenn eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch fachgesetzliche Regelung vorgeschrieben oder eine besondere Vorbildung oder Fachausbildung nach der Eigenart der Laufbahnaufgaben zwingend erforderlich ist.
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BGRP2010V20P38

und in der LbVO steht in den § 18 und 27 das weitere.
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-LbVRP2010rahmen


Aus meiner Sicht sollte das gehen, allerdings muss die hauptberufliche Tätigkeit vor der Ernennung und nach dem Berufsabschluss (zB BA) abgeleistet worden sein.

Pascal121

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Meiner Meinung nach auch möglich, da meine Bitte um Prüfung auf Übernahme in das Beamtenverhältnis läuft - ohne Vorbereitungsdienst (meine Personalabteilung auch nichts erwähnt hat von Vorbereitungsdienst).
Weiterhin zu lesen in § 15 LBG RLP:

"(4) Für den Zugang zum dritten Einstiegsamt sind mindestens zu fordern

1.
als Bildungsvoraussetzung ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium und

2.
als sonstige Voraussetzung

a)
eine hauptberufliche Tätigkeit oder

b)
ein mit einer Prüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst."

Das Wörtchen ODER ist hier das wichtige :)

Die hauptberufliche Tätigkeit beläuft sich beim 3ten Einstiegsamt auf 2,5 Jahre.

ImmaInteressiert

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Danke euch für die Hilfreichen Antworten.
Für mich ist nun auch Interessant wie die Berechnung mit der Stufenfestsetzung abläuft.

Hab dazu etwas gefunden:

Das Aufsteigen in den Stufen beginnt regelmäßig mit dem Anfangsgrundgehalt
der jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem
die erste Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem öffentlich-rechtlichem Dienstherrn wirksam wird.

Der Zeitpunkt des Beginns wird um die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden, nach § 30 Abs. 1 LBesG berücksichtigungsfähigen Zeiten, vorverlegt. Dazu zählen z.B. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn.

Bedeutet meiner Meinung nach:
Zu der Besoldungsgruppe: Beginnen muss ich in der A9 da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt. Somit hätte ich Wartezeiten und benötige eine positive Beurteilung nach der Probe für die A10.
Zu der Erfahrungsstufe: würde ich in die Stufe 3 rutschen (10Jahre Berufserfahrung, für jede Stufe 3Jahre warten).


Pascal121

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gucke hier nochmal nach deiner Stufe

https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_upload/LFF/PDF/service/gehaltstabellen/Besoldung/20221201_Besoldungstabelle.pdf

Ich habe 8 Jahre SaZ und komme in Stufe 5 mit 2 Jahren "Rest"

Ich würde sagen du kommst in Stufe 6 mit 1 Jahr "Rest".

Du musst aber beachten: die 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit wird nur einmal gerechnet! Also nur als hauptberufliche Tätigkeit, nicht zur Stufenfestsetzung! Wenn du also auf deiner Stelle verbeamtet wirst und dort schon 10 Jahre sitzt, dann werden zur Stufenfestsetzung nur 7,5 Jahre herangezogen.

zu A9: in meiner Dienststelle gilt mein Bachelor als "technisch" und wird mit A10 verbeamtet. Wenn nicht-technischer Bachelor, dann würde ich auch in A9 einsteigen.
« Last Edit: 13.01.2023 11:57 von Pascal121 »

ImmaInteressiert

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Kompliziert wird es mit den Berufserfahrungen, wenn die Jahre die ich in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet habe, nicht dem der E10 entsprochen haben.

Sprich ich habe 5Jahre in der E6 gearbeitet. 3 Jahre E9c und 2Jahre in der E10.

Zählen somit nur die Jahre die gleichwertig mit der Stelle A9 (E9 entspricht A9 +e10 Erfahrung) sind? Also insgesamt 5 Jahre.

Pascal121

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Ich würde sagen nein, da meine SaZ-Zeiten ja auch voll zählen. Aber lies im Gesetz mal nach!

Ede65

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Hi,
das geht, ich habe das durchlebt.
Musste 2 Jahre und 6 Monate als Angestellter im gleichen Tätigkeitsbereich
arbeiten, dann ging das reibungslos.

Ede65

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Natürlich musste ich in A 9 beginnen

Amtsschimmel

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Kann mir jemand sagen, was in diesem Kontext § 25 LbVO RP bedeutet?

Pascal121

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Ich würde sagen, dass der Dienstherr nicht jeden "Wald- und Wiesenmasterstudiengang" anerkennt als Laufbahnvoraussetzungen zum höheren Dienst?

Amtsschimmel

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Viel mehr lese ich aus 25 raus, dass es Studiengänge gibt, die als direkte Zugangsvoraussetzung - ohne hauptberufliche Tätigkeit oder Vorbereitungsdienst - herhalten können. Das Innenministerium entscheidet hierüber. Hat hier jemand Erfahrungen, oder trügt mich meine Rechtsauffassung?