Wenn es in NRW ist, wird das Einstiegsamt A6 sein (zumindest im mittleren nichttechnischen Dienst).
Was angerechnet werden kann ist die Erfahrungsstufe. Es werden bei Frauen mit Kinder z.B. sogar die Elternzeit angerechnet sodass man pro Kind zwei Jahre Erfahrungsstufe angerechnet bekommt.
Leider gibt es im Beamtentum das Sprungbeförderungsverbot, das heißt man wartet erst mal (min. 1 Jahr) auf seine erste Beförderung und so geht das dann immer weiter.
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