[NW]Anhebung der Planstelle, wie geht es jetzt weiter?

Begonnen von Verwaltungsbetriebswirt, 04.01.2023 14:34

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Verwaltungsbetriebswirt

Hallo zusammen,
ich bin Beamter in einer mittleren Kommune in NRW. Bei einer Neubetrachtung der Orga wurde meine Planstelle zum 01.11.2022 von A10 auf A11 angehoben.
Wie geht es jetzt weiter? Miene Personalstelle meinte es ist nichts weiter nötig, ich bin aber der Meinung ich sollte eine Zuweisung bekommen, damit klar ist ab wann die beamtenrechtlichen Voraussetzungen ( 6 Monate auf Stelle) für die Beförderung erfüllt sind.
Oder reicht die Orga-Verfügung mit Stichtag und und die Beförderung erfolgt automatisch zum 01.05.2023?

Vielen Dank für Eure Zeit!

Schmitti

Will man dich denn auch befördern? Alleine aus der Anhebung der Stelle resultiert das nämlich nicht, und die Äußerung der Personalstelle könnte man auch so verstehen, dass das derzeit nicht geplant ist.

Verwaltungsbetriebswirt

Meine Dienststelle möchte mich befördern. Aufgrund meiner Initiative wurde die Orga-untersuchung durchgeführt und meine Dienststellenleistung hat das mitgetragen. Aufgrund der Neu-Orga hat sich das Personalrad gedreht. Zwei weitere Kollegen haben auf andere Stellen gewechselt (einmal Beförderung und einmal Wertgleich) und innerhalb einer Woche eine Zuweisung bekommen. Bei mir ist der Sachverhalt halt anders, da ich weiterhin auf der gleichen Stelle bin, diese nur angehoben wurde. Daher habe ich nachgefragt. Ich bekomme langsam das Gefühl, das Personalamt blockt.

A9A10A11A12A13


was_guckst_du

...unter Umständen plant man auch, die höher bewertete Stelle auszuschreiben?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Hain

Moin,

ich frage mich, wie die Anhebung einer Stelle zum 01.11. funktioniert. Außer eines Nachtragshaushaltes ist die unterjährige Korrektur des Stellenplanes nicht möglich und auch ein beschlossener neuer Stellenplan bedarf der Genehmigung (zusammen mit der Haushaltssatzung). Die Einweisung in eine Planstelle kann erst erfolgen, wenn diese Planstelle in der Wertigkeit existiert (es sei denn, das ist in NRW anders).

Grüße
Hain

Verwaltungsbetriebswirt

Moin Hain,

es fand eine Orga-Untersuchung statt. Als Ergebnis wurde die Dienstverteilung geändert und u.a. meine Stelle neu bewertet und angehoben. Stichtag für die neue Dienstverteilung inkl. Neubewertung ist der 01.11.2022.
Mit dem Stellenplan hast du aber wahrscheinlich recht. Die Neubewertung kann im aktuellen Stellenplan noch nicht berücksichtigt sein.

LBRNRW

Zitat von: Verwaltungsbetriebswirt in 05.01.2023 09:59
(...)
Mit dem Stellenplan hast du aber wahrscheinlich recht. Die Neubewertung kann im aktuellen Stellenplan noch nicht berücksichtigt sein.

So ist das. Ohne Ausweisung der Wertigkeit im Stellenplan und dessen Genehmigung keine Beförderung.

Thomber

- Eine Stellenausschreibung ist nicht erforderlich.
- Für die Frage, wann nun eine Beförderung möglich ist, ist der Stellenplan m.E. nach nicht maßgeblich, sondern die Zeit, die man dort tatsächlich diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt hat. Ich saß mal auf so einer Stelle, die nach zwei Jahren dann angehoben worden ist und wurde dann "sofort" befördert. Hatte mich ja schon lange genug bewährt sozusagen.

Verwaltungsbetriebswirt


Bueraner1988

Zitat von: Thomber in 11.01.2023 12:42
- Für die Frage, wann nun eine Beförderung möglich ist, ist der Stellenplan m.E. nach nicht maßgeblich, sondern die Zeit, die man dort tatsächlich diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt hat. Ich saß mal auf so einer Stelle, die nach zwei Jahren dann angehoben worden ist und wurde dann "sofort" befördert. Hatte mich ja schon lange genug bewährt sozusagen.

Nicht so ganz - es wird höchstwahrscheinlich im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan eine bestehende und freie Planstelle derselben Wertigkeit genutzt worden sein um die angehobene Stelle auch haushaltsmäßig "zu hinterlegen". Wenn der Dienstherr das will - und ein entsprechender freier Wert zur Verfügung steht ist das so nach Erfüllung der gesetzlichen Wartezeiten etc. möglich.

Verwaltungsbetriebswirt

Hallo,
die letzten zwei Vorredner liegen richtig. Nach jetzigen Informationen wird die Stelle aktuell finanziell ausgestattet. Die Beförderung erfolgt dann nach der Bewährungszeit. Eine Ausschreibung der Stelle ist nicht erforderlich. Ich hätte aber gerne eine offizielle Zuweisung in die Stelle gehabt, damit ich was in der Hand habe. Das wird es aber wohl nach derzeitigem Stand nicht geben. Da muss ich wohl darauf vertrauen, dass das alles auch so umgesetzt wird.

Opa

Die erneute Zuweisung der Stelle im Sinne der Geschäftsverteilung ist nicht erforderlich, da dir die Stelle bereits zugewiesen wurde. Dass die Wertigkeit der Stelle sich geändert hat, erfordert mit dem Zeitpunkt der Beförderung die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A11.
Dazu erhältst du zu gegebener Zeit ein entsprechendes Schreiben.