Autor Thema: Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?  (Read 2660 times)

zimtmilchreis

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Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« am: 13.01.2023 10:22 »
Guten Tag,

ich erhoffe mir hier Antwort auf eine Frage, die vor Ort bislang nicht beantwortet werden konnte:

Mein geschiedener Mann, Beamter, ist kürzlich verstorben, mein Sohn Alleinerbe. Auf dem LAK meines Geschiedenen waren mehrere hundert Stunden.

Da in der Hessischen Arbeitszeitverordnung (AZVO)  zu lesen ist "Eine Auszahlung soll – außer bei Tod oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – nicht möglich sein." dass eine Auszahlung bei Tod möglich ist, stellt sich uns die Frage, ob diese Stunden vererbbar sind.

Eine entsprechende Frage wurde beim Arbeitgeber des Verstorbenen gestellt mit dem Hinweis, dass noch nie so ein Fall gemeldet wurde und dies geprüft werden muss. Ergebnis: Erben sei nicht möglich.

Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Stunden ja geleistete Arbeit sind und eigentlich vererbt werden müssten.

Weiß jemand an wen man sich wenden kann um verbindliche Auskünfte zu erhalten?

Danke!

Organisator

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Antw:Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« Antwort #1 am: 13.01.2023 10:58 »
Dann würde ich mal fragen, an wen eine Auszahlung bei Tod erfolgen soll, wenn nicht an den Erben.

Bzw. stumpf um die Anwendung der Regelung "Auszahlung bei Tod" bitten und auf die Antwort warten, an wen die Zahlung erfolgen wird.

Hain

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Antw:Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« Antwort #2 am: 13.01.2023 12:30 »
Moin,

bittet als Erben um einen rechtmittelfähigen Bescheid, darin müssen die rechtlichen Gründe für die Ablehnung erkennbar sein. Ist das nicht zufriedenstellend, mit Hilfe eines mit Dienstrecht vertrauten Rechtsanwaltes Klage erhoben werden.

Grüße
Hain

Neuling2016

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Antw:Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« Antwort #3 am: 13.01.2023 13:37 »
Guten Tag,

ich erhoffe mir hier Antwort auf eine Frage, die vor Ort bislang nicht beantwortet werden konnte:

Mein geschiedener Mann, Beamter, ist kürzlich verstorben, mein Sohn Alleinerbe. Auf dem LAK meines Geschiedenen waren mehrere hundert Stunden.

Da in der Hessischen Arbeitszeitverordnung (AZVO)  zu lesen ist "Eine Auszahlung soll – außer bei Tod oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – nicht möglich sein." dass eine Auszahlung bei Tod möglich ist, stellt sich uns die Frage, ob diese Stunden vererbbar sind.

Eine entsprechende Frage wurde beim Arbeitgeber des Verstorbenen gestellt mit dem Hinweis, dass noch nie so ein Fall gemeldet wurde und dies geprüft werden muss. Ergebnis: Erben sei nicht möglich.

Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Stunden ja geleistete Arbeit sind und eigentlich vererbt werden müssten.

Weiß jemand an wen man sich wenden kann um verbindliche Auskünfte zu erhalten?

Danke!

44. Kann mein Zeitguthaben verfallen?

Ja - wenn die Freistellung in Höhe der angesparten Stunden bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht, sofern die Regelungen nach § 1a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 HAZVO einschlägig sind und ausnahmsweise eine Ausgleichszahlung zulässig ist.

Im Falle des Versterbens einer Beamtin oder eines Beamten vor einer vollständigen Inanspruchnahme verfällt das verbleibende Zeitguthaben. Es entsteht kein finanzieller Ausgleichsanspruch der Erben.

AHörnchen

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Antw:Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« Antwort #4 am: 13.01.2023 16:35 »
Eine Ausgleichpflicht im Todesfall ist leider ausgeschlossen (ein Grund mehr, das Guthaben regelmäßig abzubauen)

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK)

[...]

IV Führung des LAK

1.
    Das LAK wird ausschließlich in Zeit geführt und ausgeglichen. Eine Auszahlung des Zeitguthabens in Geld kommt grundsätzlich nicht in Betracht (Ausnahmen siehe V. Nr. 6). Bei Versterben einer Beamtin oder eines Beamten vor einer vollständigen Inanspruchnahme des Zeitguthabens entsteht kein finanzieller Ausgleichsanspruch der Erben.
(Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000018670)

Mask

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Antw:Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« Antwort #5 am: 16.01.2023 08:08 »
Guten Tag,

ich erhoffe mir hier Antwort auf eine Frage, die vor Ort bislang nicht beantwortet werden konnte:

Mein geschiedener Mann, Beamter, ist kürzlich verstorben, mein Sohn Alleinerbe. Auf dem LAK meines Geschiedenen waren mehrere hundert Stunden.

Da in der Hessischen Arbeitszeitverordnung (AZVO)  zu lesen ist "Eine Auszahlung soll – außer bei Tod oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – nicht möglich sein." dass eine Auszahlung bei Tod möglich ist, stellt sich uns die Frage, ob diese Stunden vererbbar sind.

Eine entsprechende Frage wurde beim Arbeitgeber des Verstorbenen gestellt mit dem Hinweis, dass noch nie so ein Fall gemeldet wurde und dies geprüft werden muss. Ergebnis: Erben sei nicht möglich.

Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Stunden ja geleistete Arbeit sind und eigentlich vererbt werden müssten.

Weiß jemand an wen man sich wenden kann um verbindliche Auskünfte zu erhalten?

Danke!

Grundsätzlich wurde schon alles gesagt, der Vollständigkeit halber nochmals zusammengefasst. Die von dir zitiete Arbeitszeitverordnung ist hier nicht einschlägig, sondern die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK).

Dort steht unter IV 1.
Das LAK wird ausschließlich in Zeit geführt und ausgeglichen. Eine Auszahlung des Zeitguthabens in Geld kommt grundsätzlich nicht in Betracht (Ausnahmen siehe V. Nr. 6). Bei Versterben einer Beamtin oder eines Beamten vor einer vollständigen Inanspruchnahme des Zeitguthabens entsteht kein finanzieller Ausgleichsanspruch der Erben.


Knarfe1000

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Antw:Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?
« Antwort #6 am: 14.04.2023 11:09 »
Mir ist ein Fall eines SEK-Beamten bekannt, der mit Anfang 50 und über 3000 Überstunden verstarb. Das Land hat sich gefreut.