Guten Tag,
ich erhoffe mir hier Antwort auf eine Frage, die vor Ort bislang nicht beantwortet werden konnte:
Mein geschiedener Mann, Beamter, ist kürzlich verstorben, mein Sohn Alleinerbe. Auf dem LAK meines Geschiedenen waren mehrere hundert Stunden.
Da in der Hessischen Arbeitszeitverordnung (AZVO) zu lesen ist "Eine Auszahlung soll – außer bei Tod oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – nicht möglich sein." dass eine Auszahlung bei Tod möglich ist, stellt sich uns die Frage, ob diese Stunden vererbbar sind.
Eine entsprechende Frage wurde beim Arbeitgeber des Verstorbenen gestellt mit dem Hinweis, dass noch nie so ein Fall gemeldet wurde und dies geprüft werden muss. Ergebnis: Erben sei nicht möglich.
Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Stunden ja geleistete Arbeit sind und eigentlich vererbt werden müssten.
Weiß jemand an wen man sich wenden kann um verbindliche Auskünfte zu erhalten?
Danke!