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Lebensarbeitszeitkonto vererbbar?

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--- Zitat von: zimtmilchreis am 13.01.2023 10:22 ---Guten Tag,

ich erhoffe mir hier Antwort auf eine Frage, die vor Ort bislang nicht beantwortet werden konnte:

Mein geschiedener Mann, Beamter, ist kürzlich verstorben, mein Sohn Alleinerbe. Auf dem LAK meines Geschiedenen waren mehrere hundert Stunden.

Da in der Hessischen Arbeitszeitverordnung (AZVO)  zu lesen ist "Eine Auszahlung soll – außer bei Tod oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – nicht möglich sein." dass eine Auszahlung bei Tod möglich ist, stellt sich uns die Frage, ob diese Stunden vererbbar sind.

Eine entsprechende Frage wurde beim Arbeitgeber des Verstorbenen gestellt mit dem Hinweis, dass noch nie so ein Fall gemeldet wurde und dies geprüft werden muss. Ergebnis: Erben sei nicht möglich.

Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Stunden ja geleistete Arbeit sind und eigentlich vererbt werden müssten.

Weiß jemand an wen man sich wenden kann um verbindliche Auskünfte zu erhalten?

Danke!

--- End quote ---

Grundsätzlich wurde schon alles gesagt, der Vollständigkeit halber nochmals zusammengefasst. Die von dir zitiete Arbeitszeitverordnung ist hier nicht einschlägig, sondern die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK).

Dort steht unter IV 1.
Das LAK wird ausschließlich in Zeit geführt und ausgeglichen. Eine Auszahlung des Zeitguthabens in Geld kommt grundsätzlich nicht in Betracht (Ausnahmen siehe V. Nr. 6). Bei Versterben einer Beamtin oder eines Beamten vor einer vollständigen Inanspruchnahme des Zeitguthabens entsteht kein finanzieller Ausgleichsanspruch der Erben.

Knarfe1000:
Mir ist ein Fall eines SEK-Beamten bekannt, der mit Anfang 50 und über 3000 Überstunden verstarb. Das Land hat sich gefreut.

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