Autor Thema: Stufenzuordnung bei Höhergruppierung  (Read 1890 times)

MaryiA

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Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« am: 13.01.2023 11:21 »
Hallo zusammen,

nach langem "hin- und her" bin ich nun ofiziell bei E 13 angekommen. Das freut mich natürlich sehr, aber ich bin etwas skeptisch bezüglich der Richtigkeit der Zuordnung der Erfahrungsstufen. Ich wurde von der E 10 Stufe 4 in die E 13 Stufe 3 eingestuft.
Wenn man den Garantiebetrag von 180 € berücksichtigt (wenn ich richtig verstehe, mach man das von Entgeltgruppe zu Entgeltgruppe mit Zwischenschritten: sprich E 10 + 180 € => E 11 + 180 € => E 12 + 180 €), ist das Bruttogehalt bei E 13.3 (4.748,54 €) niedriger als bei E 10.4 + Garantiebeträge (4.862,55 €).
Auf meine Nachfrage bei der Bezügestelle zum Garantiebetrag, wurde mir gesagt, dass "der Garantiebetrag bei Höhergruppierung über zwei Entgeltgruppen nicht bei den Zwischenschritten, sondern immer erst am Schluss geprüft wird".
TV-L schreibt aber, dass "zur Ermittlung der neuen Stufenzuordnung der Garantiebetrag zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt wird".

Was ist nun richtig? Stimmt die Zuordnung zu E 13.3?

Für Eure Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar.

Grüße

niedersachse02

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Antw:Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 13.01.2023 11:30 »
Bin kein Profi wie andere hier, aber den Betrag gibts meiner Meinung nach nur einmal. Hier ist ein Rechner der mir auch geholfen hat:

http://hg-tvl.bplaced.net/

MaryiA

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Antw:Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 13.01.2023 11:45 »
Vielen Dank für diesen Rechner!

Isie

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Antw:Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 13.01.2023 12:09 »
Bin kein Profi wie andere hier, aber den Betrag gibts meiner Meinung nach nur einmal. Hier ist ein Rechner der mir auch geholfen hat:

http://hg-tvl.bplaced.net/

Stimmt, der Garantiebetrag wird bei Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen nicht für jede Entgeltgruppe, sondern nur für die Ausgangs- und die Zielentgeltgruppe berechnet. Da der Höhergruppierungsgewinn mehr als 180 € beträgt, ist kein Garantiebetrag zu zahlen.

Marty1900

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Antw:Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 18.01.2023 21:14 »
Hallo zusammen,

dürfte ich auch eine Frage zu dem Thema los werden?

Ich werde von der 8/3 ind die 9a gruppiert, ergo dann 9a/2. Durch den gedeckelten Garantiebtrag hab ich dann das gleiche Gehalt wie die 9a/3. Nun ist es ja so dass ich ja theoretisch in der 9a/2 nach 2 Jahren in die Stufe 3 komme, die ich ja dann aber von anfang an verdiene. Heisst das dann dass ich quasi so lang das gleiche verdiene bis ich dann in Stufe 4 angekommen wäre (quasi 5 Jahre?)

Sorry ich blicke da nur sehr schwer durch.

Vielen Dank schon mal :)

SVAbackagain

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Antw:Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 18.01.2023 21:20 »
Abgesehen von einer zwischenzeitlich zu erwartenden Erhöhung des Tabellenentgelts durch Tarifverhandlungen ist die Annahme zutreffend.

Marty1900

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Antw:Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 18.01.2023 21:30 »
Das ist traurig, aber dankeschön :)