Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
SVAbackagain:
Abgesehen von einer zwischenzeitlich zu erwartenden Erhöhung des Tabellenentgelts durch Tarifverhandlungen ist die Annahme zutreffend.
Marty1900:
Das ist traurig, aber dankeschön :)
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