Hallo zusammen,
nach langem "hin- und her" bin ich nun ofiziell bei E 13 angekommen. Das freut mich natürlich sehr, aber ich bin etwas skeptisch bezüglich der Richtigkeit der Zuordnung der Erfahrungsstufen. Ich wurde von der E 10 Stufe 4 in die E 13 Stufe 3 eingestuft.
Wenn man den Garantiebetrag von 180 € berücksichtigt (wenn ich richtig verstehe, mach man das von Entgeltgruppe zu Entgeltgruppe mit Zwischenschritten: sprich E 10 + 180 € => E 11 + 180 € => E 12 + 180 €), ist das Bruttogehalt bei E 13.3 (4.748,54 €) niedriger als bei E 10.4 + Garantiebeträge (4.862,55 €).
Auf meine Nachfrage bei der Bezügestelle zum Garantiebetrag, wurde mir gesagt, dass "der Garantiebetrag bei Höhergruppierung über zwei Entgeltgruppen nicht bei den Zwischenschritten, sondern immer erst am Schluss geprüft wird".
TV-L schreibt aber, dass "zur Ermittlung der neuen Stufenzuordnung der Garantiebetrag zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt wird".
Was ist nun richtig? Stimmt die Zuordnung zu E 13.3?
Für Eure Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar.
Grüße