Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglichkeit der Höhergruppierung von E11/4 nach E12/3
Abe1973:
Hallo Schwarm Wissen,
ich habe schon diverse Beiträge Quergelesen und das ein oder andere Licht ging an.
Ich habe Trotz allem noch eine Frage.
Meine Konstellation ergibt das ich noch knapp 3 Jahre in der E11/4bin, bei der anstehenden Möglichkeit nach E12 wäre die Stufe 3 plus die 180€ Garantiebetrag mein neues Gehalt.
Soweit so gut. Spinne ich das ganze mal für die nächsten Jahre( ohne kommende Änderungen im Tarifvertrag) durch komme ich nach 3 Jahren auf ein rechnerisches Minus von knapp 3000€
Wie komme ich darauf ?
E11/5 und 74,35% Jahressonderzahlung sind ca. 2997€ mehr im Jahr als E12/4 und nur 46,47% Jahressonderzahlung :-(
Da das ganze 4 Jahre anhält und dann erst mit dem erreichen der E12/5 wieder kippt bleibt unterm Strich ein rechnerisches Minus von ca. 10870€ in den ersten 7 Jahren ( nach 9 Jahren wäre das Gehalt dann rechnerisch höher als in der alten Konstellation )
Höherwertig arbeiten und unterm Strich weniger haben als vorher widerspricht irgendwie meiner Vorstellung einer gerechten Bezahlung.
Ich gehe mal davon aus, das ich nicht der Einzige bin dem diese Konstellation vorliegt.
Es wäre nett wenn ihr mal eure Herangehensweise oder Lösung posten würdet.
Gruß aus Duisburg
pommes:
Für mich war und ist die Lösung warten bis man sich in Stufe 5 befindet.
Du könntest versuchen eine Stufenvorweggewährung auszuhandeln, dies ist aber m.W. eher als Zulage zu sehen, denn kommst du in EG12 3 und bekommst die Differenz zu Stufe 4 als Zulage.
WasDennNun:
Wir lösen diese Mist mit der Zulage nach §16.5
Johann:
Man könnte dir erstmal vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten übertragen, was eine Zulage in Höhe der Differenz zur EG 12 bedeuten würde. Wenn du dann in 11/5 bist, könnte man dir die Tätigkeiten nicht nur vorübergehend übertragen, womit du in EG 12/4 höhergruppiert wärst.
Ich meine, da war aber noch irgendein Detail zu beachten. Fällt das jemandem ein?
SVAbackagain:
Im TV-L geht das ohne Probleme. Beim TVÖD müsste man unterbrechen.
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