Hallo,
Dienststelle A (Landesverwaltung) ist hoffnungslos versackt. Dienststelle B soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen. Das ist schon einmal der Fall. Da das freiwillig war, gab es ein ziemlich knappes Dankeschön, das war‘s.
Um nicht wieder so kalt und knapp abgespeist zu werden, welche Möglichkeiten bestehen, für geleistete Zusatzarbeit zumindest einen Freizeitausgleich zu bekommen?
Kann der Dienstherr die Zusatzarbeit anordnen? Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.
Betr. ein Bundesland im Norden.
Viele Grüße
Andreas
Kann