Autor Thema: Mehrarbeit?  (Read 2037 times)

AndreasHL

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Mehrarbeit?
« am: 15.01.2023 09:21 »
Hallo,

Dienststelle A (Landesverwaltung) ist hoffnungslos versackt. Dienststelle B soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen. Das ist schon einmal der Fall. Da das freiwillig war, gab es ein ziemlich knappes Dankeschön, das war‘s.

Um nicht wieder so kalt und knapp abgespeist zu werden, welche Möglichkeiten bestehen, für geleistete Zusatzarbeit zumindest einen Freizeitausgleich zu bekommen?

Kann der Dienstherr die Zusatzarbeit anordnen? Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.

Betr. ein Bundesland im Norden.

Viele Grüße

Andreas








Kann

FearOfTheDuck

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #1 am: 15.01.2023 11:24 »

Wieso sollte man sich das offensichtliche organisatorische Versagen des AG zu Eigen machen? Und wieso sollte man mehr als ein "knappes Dankeschön" dafür erwarten, wenn man dies freiwillig tut?

SVAbackagain

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #2 am: 15.01.2023 11:58 »
Wieso „AG“? Im Sachverhalt geht es um einen Dienstherrn.

FearOfTheDuck

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #3 am: 15.01.2023 13:00 »
Du hast natürlich recht.

Müsste man dann sagen, die Frage nach der Möglichkeit eines Freizeitausgleichs sei obsolet, da hier bei Beamten ein rechtlicher Anspruch entsteht oder eben nicht?

Schmitti

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #4 am: 16.01.2023 08:26 »
Ich hab da zwei Verständnisfragen zum Sachverhalt:
...soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen...
Hä?

Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.
Hä?


Isie

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #5 am: 16.01.2023 12:25 »
Und was sind deine Fragen?

Wenn die zusätzliche Tätigkeit angeordnet würde, fiele dies unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch entstehende Überstunden wären ggf. nach Maßgabe der geltenden Vorschriften abzugelten. Wenn die Tätigkeit freiwillig übernommen wird, also Überstunden nicht angeordnet sind, gibt es auch keinen finanziellen Ausgleich. Soweit ein Gleitzeitguthaben entsteht, wird es eben irgendwann abgebummelt. Sofern das trotz der zusätzlichen Tätigkeit möglich ist, sehe ich kein Problem.

SVAbackagain

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #6 am: 16.01.2023 12:32 »
Im Sachverhalt gibt es keinen Arbeitgeber. Es wurde ein Dienstherr geschildert.

Der Obelix

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #7 am: 16.01.2023 12:49 »
§ 7 Abs.7 und Absatz 8 TV-L wäre hier eine Idee.......

brian

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #8 am: 16.01.2023 13:42 »
Bei Beamten?

NWB

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Antw:Mehrarbeit?
« Antwort #9 am: 16.01.2023 15:11 »
wir reden nämlich von Dienstherren und nicht von Arbeitgebern, wie unlängst und mehrfach erwähnt wurde