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Mehrarbeit?

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AndreasHL:
Hallo,

Dienststelle A (Landesverwaltung) ist hoffnungslos versackt. Dienststelle B soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen. Das ist schon einmal der Fall. Da das freiwillig war, gab es ein ziemlich knappes Dankeschön, das war‘s.

Um nicht wieder so kalt und knapp abgespeist zu werden, welche Möglichkeiten bestehen, für geleistete Zusatzarbeit zumindest einen Freizeitausgleich zu bekommen?

Kann der Dienstherr die Zusatzarbeit anordnen? Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.

Betr. ein Bundesland im Norden.

Viele Grüße

Andreas








Kann

FearOfTheDuck:

Wieso sollte man sich das offensichtliche organisatorische Versagen des AG zu Eigen machen? Und wieso sollte man mehr als ein "knappes Dankeschön" dafür erwarten, wenn man dies freiwillig tut?

SVAbackagain:
Wieso „AG“? Im Sachverhalt geht es um einen Dienstherrn.

FearOfTheDuck:
Du hast natürlich recht.

Müsste man dann sagen, die Frage nach der Möglichkeit eines Freizeitausgleichs sei obsolet, da hier bei Beamten ein rechtlicher Anspruch entsteht oder eben nicht?

Schmitti:
Ich hab da zwei Verständnisfragen zum Sachverhalt:

--- Zitat von: AndreasHL am 15.01.2023 09:21 ---...soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen...
--- End quote ---
Hä?


--- Zitat von: AndreasHL am 15.01.2023 09:21 ---Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.
--- End quote ---
Hä?

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