Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Mehrarbeit?

<< < (2/2)

Isie:
Und was sind deine Fragen?

Wenn die zusätzliche Tätigkeit angeordnet würde, fiele dies unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch entstehende Überstunden wären ggf. nach Maßgabe der geltenden Vorschriften abzugelten. Wenn die Tätigkeit freiwillig übernommen wird, also Überstunden nicht angeordnet sind, gibt es auch keinen finanziellen Ausgleich. Soweit ein Gleitzeitguthaben entsteht, wird es eben irgendwann abgebummelt. Sofern das trotz der zusätzlichen Tätigkeit möglich ist, sehe ich kein Problem.

SVAbackagain:
Im Sachverhalt gibt es keinen Arbeitgeber. Es wurde ein Dienstherr geschildert.

Der Obelix:
§ 7 Abs.7 und Absatz 8 TV-L wäre hier eine Idee.......

brian:
Bei Beamten?

NWB:
wir reden nämlich von Dienstherren und nicht von Arbeitgebern, wie unlängst und mehrfach erwähnt wurde

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version