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Fristablauf?

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AndreasHL:
Hallo,

eine Kollegin ist nicht damit einverstanden, dass ihr die Schreibzulage aberkannt wurde. Das war ca. April 2020. Sie hat hiergegen zwar mündlich Einspruch eingelegt und auch mit dem obersten Leiter telefoniert. Außerdem hat sie auch einen Anwalt aufgesucht. Der hat aber bis heute nichts schriftliches von sich gegeben.

Nun fällt ihr ein, dass sie ihre Zulage zurück haben möchte. Hat sich das nicht inzwischen durch Zeitablauf erledigt?

Viele Grüße

Andreas

NWB:
Du stellst hier immer merkwürdige Sachverhalte vor.
Muss ganz schön langweilig sein, sich solche Sachen immer auszudenken...

SVAbackagain:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

SVAbackagain:

--- Zitat von: NWB am 16.01.2023 13:40 ---Du stellst hier immer merkwürdige Sachverhalte vor.
Muss ganz schön langweilig sein, sich solche Sachen immer auszudenken...

--- End quote ---

Und sonderlich responsiv ist der upgegradete Marianne-Bot auch nicht…

AndreasHL:
Ja, die Kollegin hat noch einen alten Tarifvertrag BAT, in den 90er Jahren abgeschlossen.

Dem Finanzministerium ist 2020 aufgefallen, dass ihr (und anderen) die Schreibzulage nicht mehr zusteht, und hat diese ohne Anhörung gestrichen.

Dass die Zulage dem Grunde nach nicht mehr zusteht, ist für mich klar. Aber ist das nicht eine Frage des Besitzstandes? Sie hat ca. 140 Euro weniger pro Monat, das ist noch so prickelnd.

Viele Grüße

Andreas

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