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Fristablauf?

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brian:
Nein, dafür war es ja eine Zulage. Ein Nachtarbeiter, der in den Tagesdienst wechselt, kreigt ja auch keine Nachtzulage mehr.

McOldie:

--- Zitat von: AndreasHL am 16.01.2023 14:26 ---Ja, die Kollegin hat noch einen alten Tarifvertrag BAT, in den 90er Jahren abgeschlossen.

Dem Finanzministerium ist 2020 aufgefallen, dass ihr (und anderen) die Schreibzulage nicht mehr zusteht, und hat diese ohne Anhörung gestrichen.


--- End quote ---
Ich gehe einmal davon aus, dass sie mittlerweile einen Arbeitsvertrag nach dem TV-L pder TVöd hat. Spätesten mit Inkraftteten der neuen Entgeltordnung ist die Zulage auch nicht im Rahmen einer Besitzstandswahrung weiter zu zahlen, es sei denn sie hat eine außertarifliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind schriftlich geltend zu machen. Offenbar liegt hier kein schriftlicher Antrag vor, so dass ihr auch keinen ablehnenden schriftlichen Bescheid erteilen müsst. Ansonsten greift - zumindest für die Vergangenheit - die Verjährungsfrist (offenbar am Ende 2023).
Empfehlung: liegen lassen

Johann:

--- Zitat von: SVAbackagain am 16.01.2023 13:47 ---
--- Zitat von: NWB am 16.01.2023 13:40 ---Du stellst hier immer merkwürdige Sachverhalte vor.
Muss ganz schön langweilig sein, sich solche Sachen immer auszudenken...

--- End quote ---

Und sonderlich responsiv ist der upgegradete Marianne-Bot auch nicht…

--- End quote ---

Dabei wäre es mithilfe von ChatGPT so einfach, interessante Fragen zu generieren.

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